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Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln

Köln nimmt Geflüchtete aus der Seenotrettung im Mittelmeer auf

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass

  • er die Unterstützung für die Initiative von Oberbürgermeisterin Reker zusammen mit den Oberbürgermeistern der Städte Düsseldorf und Bonn vom Sommer 2018 bekräftigt, mit der angeboten wurde, in Not geratene Flüchtlinge aufzunehmen,
  • dass soweit möglich und nötig, Personengruppen aus Seenot Geretteter aufgenommen werden,
  • NRW-Minister Dr. Stamp gebeten wird, sich bei der Bundesregierung für die Aufnahme von aus Seenot geretteter Flüchtlinge (z.B. von Sea-Watch 3) einzusetzen. Dies im Besonderen in den Kommunen, die sich dazu bereit erklärt haben,
  • er an die Bundesregierung appelliert, sich weiterhin für die Bekämpfung der Fluchtursachen einzusetzen, insbesondere für eine gerechtere und effektivere Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit,
  • er die Bundesregierung auffordert, zügig eine politische Lösung bzgl. der Ausweitung der Seenotrettung im Mittelmeer und der Aufnahme von aus Seenot geretteten Flüchtlingen auf europäischer Ebene, z.B. durch eine Neuauflage des Relocation-Programms mit deutlich verringerten Aufnahmehürden, herbeizuführen,
  • er das NRW-Flüchtlingsministerium und das Bundesinnenministerium bittet, die Möglichkeiten der Aufenthaltsgewährung nach § 23 Abs. 1 bzw. Abs. 2 AufenthG für den Personenkreis der Seenotgeretteten zu nutzen und auszuschöpfen.

Begründung:

In den vergangenen 20 Jahren sind viele Tausend Menschen bei ihrer Flucht über das Mittelmeer gestorben. Allein 2018 sind nach IOM-Angaben 2.241 Opfer doku-mentiert. Die Dunkelziffer dürfte noch wesentlich höher sein.

Die Regelungen der Europäischen Menschenrechtskonvention, u.a. auch Art. 3 EMRK (Verbot der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Be-handlung) sowie das Verbot der Ausweisung oder Zurückweisung politisch Verfolgter (Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention) gelten auch im Mittelmeer.

Die EU-Staaten (und auch Schiffe) sind verpflichtet, diese Regelungen einzuhalten und umzusetzen. Es sollten seitens der EU und damit auch Deutschlands dement-sprechende Anstrengungen unternommen werden, Menschen aus Seenot zu retten. Das Recht auf Leben geht allem anderen vor.

Die faktische Verschiebung der europäischen Grenzen nach Nord- bzw. Westafrika und in die Subsahara und das Paktieren mit instabilen oder korrupten Staaten be-günstigen weitere Menschenrechtsverletzungen und auch Machenschaften von Schlepperbanden. Wer Schleppern wirklich das Handwerk legen will, muss in diesen Ländern Demokratie und soziale Gerechtigkeit stärken und vor allem für sichere Fluchtwege sorgen.

Die geretteten Menschen müssen auf die EU-Staaten gerecht verteilt werden. Eine solche Verteilung findet gegenwärtig nicht statt. Nach BMI-Angaben wurden im vergangenen Jahr lediglich 115 aus Seenot gerettete Menschen in Deutschland aufgenommen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Dr. Barbara Lübbecke
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

gez.
Niklas Kienitz
CDU- Fraktionsgeschäftsführer

gez.
Lino Hammer
Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90 / Die Grünen

gez.
Michael Weisenstein
Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE

gez.
Thomas Hegenbarth
Sprecher Ratsgruppe BUNT

gez.
Thor Zimmermann
Sprecher Ratsgruppe GUT

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