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Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Hamm

Mehr Transparenz & barrierefreie Teilhabe an der kommunalen Demokratie

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

dem Prinzip der Öffentlichkeit kommt in der Arbeit der Kommunalparlamente eine wichtige Funktion zu. Es soll sicherstellen, dass die Bevölkerung sich über die Tätigkeit ihrer kommunalen Vertretungsorgane unmittelbar informieren kann und es soll die Bürgerinnen und Bürger auch zur Mitwirkung an der kommunalen Selbstverwaltung anregen. Der Meinungs- und Willensbildungsprozess in der Vertretung solle von außen transparent und nachvollziehbar sein, um das Vertrauen der Bevölkerung in die kommunalen Vertretungen zu stärken. Dies geschieht normalerweise durch die sog. Saalöffentlichkeit, welche allerdings angesichts der pandemischen Lage an ihre Grenzen stößt.

DIE LINKE im Rat der Stadt Hamm ist daher der Ansicht, dass auch unter Corona-Bedingungen sicherzustellen ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich aus erster Hand über die Arbeit im Rat und die dort gefällten Entscheidungen zu informieren. Bisher besteht allerdings, sollte physische Anwesenheit nicht möglich sein, nur die Möglichkeit über die Medienberichterstattung die Sitzungen und Entscheidungen des Rates der Stadt Hamm zu verfolgen. Eine audiovisuelle Übertragung über die Internetseite der Stadt Hamm und die Hamm App würde die Öffentlichkeit der Ratssitzungen erheblich steigern und als weiteren Baustein zur demokratischen Teilhabe beitragen. Transparenz und damit die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsprozesse sind die besten Waffen gegen Spekulationen, sogenannte Fake-News und rechten Desinformationskampagnen.

Der Rat möge daher beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zu prüfen, den öffentlichen Teil der Sitzungen des Rates der Stadt Hamm zukünftig als Livestream (Audio und Video) auf der Internetseite der Stadt Hamm und in der Hamm App an prominenter Stelle zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für ein Rathaus-TV in Hamm zu erarbeiten und dem Rat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Dabei sind auch die einmaligen und laufenden Kosten darzustellen.

Die Verwaltung wird beauftragt zeitnah zu prüfen, ob und wenn ja, welche Regelungen der Geschäftsordnung des Rates für die Realisierung des Rathaus-TV abgeändert beziehungsweise ergänzt werden müssen. Als Vorlage kann die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Düsseldorf dienen.

Bei der Konzepterstellung sollen außerdem folgenden Aspekte beachtet werden:

  1. Der Livestream soll von den Nutzerinnen und Nutzern leicht gefunden und abgerufen werden können.
  2. Die digitalen Aufnahmen sollen archiviert werden, um Interessierten unkompliziert, dauerhaft und barrierefrei zur Verfügung zu stehen. Dabei sollten Einheiten entsprechend der Tagesordnungspunkte erstellt werden.
  3. Zur Umsetzung des Projekts soll als Grundlage eine freie, Open Source Software-Plattform verwendet werden. Mindestanforderungen sind Aufzeichnung, Verwaltung und Verbreitung von Videos sowie nachträgliches Hinzufügen von weiteren Informationen.
  4. Neben der Bereitstellung der Aufzeichnung soll eine möglichst große Barrierefreiheit des Mediums erreicht werden. Darum soll die Verwaltung auch die Möglichkeit einer Transkription und der Einblendung eines (Gebärden-) Dolmetschers prüfen und darstellen.
  5. Die Aufzeichnungen (Originalaufnahmen und barrierefreie Versionen) sollen unter Creative Commons Lizenz mit Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung ("CC BY-NC-ND") eingestellt werden.
  6. Eine journalistische Vorbereitung und Begleitung durch Mitarbeiter der Stadt Hamm.

Kontakt

kommunalpolitisches forum nrw e.V.
Geschäftsstelle:
Severinstraße 1
45127 Essen

Telefon: 0203 - 31 777 38-0
E-Mail: buero@kopofo-nrw.de

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Dienstag bis Donnerstag
10:00 bis 16:00 Uhr

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