Anfrage zur geplanten allgemeinen Vorschrift zu finanziellen Leistungen an Verkehrsunternehmen
Sehr geehrter Herr Landrat,
zum oben genannten Thema fragt die Fraktion DIE LINKE an:
- Besteht eine rechtliche Verpflichtung des Kreises zum Abschluss einer allgemeinen Vorschrift zur Finanzierung von im Kreis Wesel tätigen Verkehrsunternehmen bzw. besteht eine Finanzierungspflicht?
- Wie hoch sind die Kosten für die rechtliche Beratung zur Ausarbeitung und zum Abschluss einer allgemeinen Vorschrift und wer trägt diese Kosten?
- Auf welcher Grundlage werden mögliche Einnahmeausfälle von Verkehrsunternehmen für 2022 und 2023 prognostiziert?
- Für welchen Zeitraum haben im Kreis Wesel tätige Verkehrsunternehmen bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine vorübergehende Befreiung von der Betriebspflicht gemäß § 21 Abs. 4 PBefG beantragt?
- Werden entsprechende Anträge auch für 2022 und 2023 gestellt, und wenn ja, auf welcher Grundlage?
- Welche Alternativen zum Abschluss einer allgemeinen Vorschrift gibt es für den Kreis Wesel?
- Welche Möglichkeit zur Rekommunalisierung der NIAG AG bestehen angesichts der drohenden Mehrausgaben für den Kreis Wesel?
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