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Fraktion DIE LINKE. LISTE im Rat der Stadt Oberhausen

Antrag: Verzicht auf Energiesperren

Der Rat möge beschließen:

Der Rat der Stadt Oberhausen fordert die EVO auf, Energiesperren für private Haushalte mit geringem Einkommen bis auf Weiteres auszusetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der EVO werden angehalten alle erdenklichen Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen, um Energiesperren für zahlungsunfähige Personen zu verhindern.

Begründung
Die Corona-Pandemie hat teils verheerende Folgen für die finanzielle Situation von Oberhausener:innen. Der SchuldnerAtlas Ruhr 2021 prognostizierte für die nächsten Jahre einen Anstieg der Überschuldungsfälle. Viele Menschen haben durch Kurzarbeit, den Wegfall von Zweit- und Nebenjobs oder ein Aussetzen der selbstständigen Tätigkeit starke Einkommenseinbußen zu verkraften. So befürchtet jeder vierte Befragte, in den nächsten zwölf Monaten als Folge der Corona-Pandemie regelmäßige oder außergewöhnliche Verbindlichkeiten des Haushaltes nicht bezahlen zu können. Weitere Jobs sind durch die anhaltende Corona-Krise gefährdet. Für immer mehr Menschen droht dann die Privatinsolvenz. Die Verbraucherschutzzentrale NRW weist in ihrer Stellungnahme auf das Problem der wachsenden Energiearmut ebenfalls hin: https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/energiearmut-in-nrw-nimmt-zu-75723

Hinzu kommt die drastische Entwicklung der Energiepreise, die Menschen mit geringem Einkommen besonders stark trifft. Weitere Preiserhöhungen bei Strom und Gas, wie sie jetzt auch die EVO angekündigt haben, sind für zahlreiche dieser Haushalte schlicht nicht mehr bezahlbar. Gerade in Zeiten der Pandemie darf das aber nicht zu Strom- und Gassperren und damit zu drastischer Energiearmut führen. Die Stadt und die EVO sind hier in einer besonderen sozialen Verantwortung. Ein Verzicht von Strom- und Gassperren muss als Sofortmaßnahme gegen Energiearmut umgesetzt werden. Laut dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) erhöhte sich der Strompreis für private Haushalte in Deutschland zwischen 2003 und 2014 um rund 75 Prozent1. Im gleichen Zeitraum stiegen die Erlöse der führenden Elektrizitätsversorgungsunternehmen2. Die Strompreiserhöhungen belasten insbesondere die Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, denn die Stromkosten sind in den allgemeinen Regelleistungen bereits enthalten. Wenn es im Verlauf des Jahres zu den Jahresabrechnungen kommt, werden viele Bezieher von staatlichen Transferleistungen Nachzahlungsaufforderungen bekommen, die sie aus ihrem laufenden Einkommen nicht mehr bezahlen können.

Neben der Anhäufung von Schulden droht ihnen dann die Stromsperre. Nach Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) kann die Sperre bereits ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro durchgesetzt werden. Wie aus dem aktuellen Monitoringbericht der Bundesnetzagentur (BNetzA) und des Bundeskartellamtes hervorgeht nahm die Zahl der Stromsperren in den vergangenen drei Jahren deutlich zu. Insgesamt wurde 2013 bundesweit die Versorgung mit Strom von 344.798 Anschlüssen unterbrochen (2012: 321.539; 2011: 312.509)3.

Die Versorgung mit Elektrizität ist in unserer Gesellschaft eine Grundvoraussetzung für ein menschenwürdiges Wohnen und für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Auf der anderen Seite steigen bei einer Vermittlung durch das Sozialamt die Aussichten des Energieversorgers zu seinem Geld zukommen. Die Unterbrechung der Stromversorgung ohne vorherige Vermittlung durch die Sozialämter muss daher unbedingt vermieden werden.

In Saarbrücken wird seit Beginn des Jahres 2013 ein Modell praktiziert, welches praktikabel wäre. Insgesamt nutzen 780 Sozialleistungsempfänger das Angebot. Durch die Einwilligung der Leistungsbezieher und den rechtzeitigen Informationsaustausch zwischen Versorger und Sozialamt konnten innerhalb eines Jahres 756 Sperrungen von Stromanschlüssen vermieden werden4.

Das Beispiel zeigt, dass Vermittlungsbemühungen der Sozialämter hilfreich sind. Ratenzahlungsvereinbarungen oder Hilfe bei Kreditanträgen können dazu beitragen die Stromsperren und damit eine weitere Verschlechterung des Lebensstandards von Betroffenen zu vermeiden. Eine Regelung, wie wir sie vorschlagen, ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber jeder Energieversorger kann sie als Selbstverpflichtung beschließen.

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1 Eurostat 2014: http://ec.europa.eu/eurostat/tgm/table.do?tab=table&init=1&plugin=1&pcode=ten00117&language=de (17.12.2014).
2 Statista 2014: de.statista.com/statistik/daten/studie/7029/umfrage/erloese-der-stromanbieter-in-deutschland-seit-1972/ (17.12.2014).
3 Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt 2014: Monitoringbericht 2014. S. 150.
4 Landeshauptstadt Saarbrücken 2014: www.saarbruecken.de/rathaus/medien_und_buergerkommunikation/artikeldetail/article-53286f6b5ccca (17.12.2014)


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