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Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Wuppertal

Bedarf an digitalen Endgeräten zur Teilhabe am Schulunterricht

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Sozialgericht (SG) Köln hat mit Urteil vom 11. August 2020 - S 15 AS 456/19 einen Bedarf für einen Laptop und Drucker im Rahmen des § 21 Abs. 6 SGB II auf Zuschussbasis anerkannt. Somit bewilligt die dritte Kammer des SG Köln nunmehr digitale Endgeräte. 

Erkennt auch das Jobcenter Wuppertal den Bedarf an digitalen Endgeräten in Höhe von 450 € auf Zuschussbasis für Laptop und Drucker zur notwendigen Teilhabe am Schulunterricht an und folgt somit der Entscheidung des SG Köln?

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