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Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Wesel

Sicherheitsmaßnahmen und Risiken für Wiederaufnahme des Lehrbetriebs an den kreiseigenen Förderschulen und Berufskollegs

Sehr geehrter Herr Dr. Müller,
hiermit stellen wir folgende Anfrage mit der Bitte um eine zeitnahe schriftliche Beantwortung.
Zur Eindämmung der exponentiellen Durchseuchung der Bevölkerung mit dem SARS-CoV-2-Virus, hatte die NRW-Landesregierung am 13.03.2020 u.a. veranlasst, den Lehrbetrieb an den Schulen bis zum 19.04.2020 niederzulegen und die Einrichtungen zu schließen. Dieser Erlass ist eine begrüßenswerte Antwort auf die potentielle Gefahr, die von einem exponentiellen Anstieg an Neuinfektionen und der damit einhergehenden Summe an krankenhauspflichtigen Infizierten, für Menschen in Risikogruppen und die Arbeitsfähigkeit des Gesundheitssystem ausgeht.
Für die Dauer dieser Stilllegung des öffentlichen Lebens, wird die Wirtschaft mit Rettungsschirmen und Konjunkturpakten am Leben gehalten. Dieser Zustand kann nicht nur wirtschaftliche, sondern ebenso auch gesundheitliche Gefahren für die Gesellschaft darstellen. Nach heutigem Stand (30.03.2020) soll der Lehrbetrieb in NRW wieder am 20.04.2020 aufgenommen werden. Richtet sich der Fokus der getroffenen und der zu treffenden Entscheidungen rein nach den Kapazitäten des Gesundheitssystems, ist dieses Datum der Wiederaufnahme des Lehrbetriebs als zu früh zu werten. In seiner Verantwortung als Träger der kreiseigenen Förderschulen und Berufskollegs ist der Kreis Wesel dazu angehalten, insbesondere die Schüler*innen, Lehrer*innen und Bedienstete, die zu einer Risikogruppe für einen schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung gehören zu schützen.
1. Wie stellt der Kreis sicher, dass infizierte Schüler*innen, Lehrer*innen und Bedienstete an den kreiseigenen Förderschulen und Berufskollegs bei Abwesenheit von Symptomen und einer Latenzzeit von 14 Tagen das Virus nicht an nicht-infizierte Schüler*innen, Lehrer*innen und Bedienstete übertragen?
2. Welche Maßnahmen plant der Kreis zur Unterbrechung der Infektionsketten an den kreiseigenen Förderschulen Berufskollegs bei Wiederaufnahme des Lehrbetriebs ab dem 20.04.2020?
3. Wie schätzt der Kreis Wesel die zu erwartende Neuinfektionsrate nach der Wiederaufnahme des Lehrbetriebs ab dem 20.04.2020 an den kreiseigenen Förderschulen und Berufskollegs ein?
4. Mit welchen gesundheitlichen Folgen für die Schüler*innen, Lehrer*innen und Bediensteten an den kreiseigenen Förderschulen und Berufskollegs rechnet der Kreis Wesel, falls der Lehrbetrieb wieder am 20.04.2020 aufgenommen wird?

5. Wie hoch ist der Anteil an Schüler*innen an den kreiseigenen Förderschulen und Berufskollegs, die zu einer Risikogruppe für schwere Verläufe der Covid-19-Erkrankung gehören?
6. Wie hoch ist der Anteil an Lehrer*innen an den kreiseigenen Förderschulen und Berufskollegs, die zu einer Risikogruppe für schwere Verläufe der Covid-19-Erkrankung gehören?
7. Wie hoch ist der Anteil an Bediensteten an den kreiseigenen Förderschulen und Berufskollegs, die zu einer Risikogruppe für schwere Verläufe der Covid-19-Erkrankung gehören?
8. Welche Maßnahmen plant der Kreis Wesel zum Schutz von Personen in Risikogruppen, die mit Schüler*innen, Lehrer*innen oder Bediensteten aus den kreiseigenen Förderschulen und Berufskollegs in Hausgemeinschaften leben?
9. Wie schätzt der Kreis das Risiko ein, dass Schüler*innen, Lehrer*innen und Bedienstete durch die Wiederteilnahme am Lehrbetrieb ab dem 20.04.2020 das Virus auf Personen außerhalb der kreiseigenen Förderschulen und Berufskollegs übertragen


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