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Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Aachen

Wiederaufforstung

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Regelungen für Baumfällungen gibt es in der Forstwirtschaft inner- und außerhalb von Landschaftsschutzgebieten?
2. Wird kontrolliert und dokumentiert, ob eine nachhaltige Wiederaufforstung stattfindet und steht dafür ausreichend Personal zur Verfügung?
3. Gelten für Bäume auf Bauland andere Schutzregelungen als für Bäume in der Forstwirtschaft?
4. Wenn ja, welche Möglichkeiten gibt es, um zu verhindern, dass der Baumbestand vor einer Umwandlung in Bauland prophylaktisch zerstört wird?
5. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, um Spekulationsgewinne aus der Umwandlung von landschaftlichen Flächen in Bauland zu entziehen?

Begründung:

Der Presse war zu entnehmen, dass ein bekannter Aachener Investor in großem Stile Rodungen durchführt und dies damit begründet, dass er Forstwirtschaft betriebe.

Da das besagte Grundstück im Flächennutzungsplan als mögliches Bauland eingestuft wird, liegt die Vermutung nah, dass eine Umwandlung angestrebt wird, bevor eine Wiederaufforstung Erträge abwirft. In diesem Fall ist der Anreiz zur Aufforstung eher gering.


Kontakt

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