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Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Wesel

LINKE: Corona-Verfügung des Landrats Brohl verletzt Beschäftigtenrechte und Datenschutz

Fehlix Ahls
Porträt Fehlix Ahls

Der Landrat des Kreises Wesel, Ingo Brohl (CDU), hat am Freitag (19.11.20) verfügen lassen, dass Personen, in deren Haushalt eine Person positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde, sich unverzüglich in Quarantäne begeben müssen. Diese richtige Verfügung ist allerdings dahingehend ergänzt, dass betroffene Beschäftigte ihrem Unternehmen schriftliche Unterlagen zu der positiv getesteten Person übermitteln sollen, um die Quarantäne-Anordnung nachweisen zu können.

Hierzu erklärt Felix Ahls, Arzt und Vertreter der LINKEN im Kreisgesundheitsausschuss:

„Hier wird der Datenschutz gleich mehrfach verletzt. Die Arbeitsstelle geht es nichts an, mit wem die Beschäftigten in einem Haushalt leben. Und von jemandem, der positiv getestet wurde, kann und darf nicht verlangt werden, dass seine oder ihre persönlichen Krankenunterlagen auf dem Tisch irgendwelcher Unternehmen landen. Diese Regelung muss sofort korrigiert werden.“

Das Kreisgesundheitsamt ist laut eigener Auskunft selbst nicht in der Lage, Schreiben mit Quarantäneanordnung zeitnah an Betroffene zu senden. Daraus entstand die jetzige Regelung.

Felix Ahls dazu: „Der Kreis muss verfügen, dass ein Nachreichen der Quarantäneanordnung beim Unternehmen innerhalb von zehn Tagen ausreichend ist. Das ist angesichts der aktuellen Lage realistisch und achtet den Schutz persönlicher Daten aller Betroffenen. Dass die über Jahre hinweg kaputt gesparten Gesundheitsämter kaum noch handlungsfähig sind, ist eine wenig überraschende Folge neoliberaler Politik. Es müssen nun realistische und pragmatische Regelungen getroffen werden, bei denen Datenschutz und Beschäftigtenrechte nicht einfach über Bord geworfen werden“.

Zudem wünscht DIE LINKE eine Klarstellung zum Begriff des „Haushalts“ in der Corona-Verordnung des Kreises. Als „Haushalt“ und „Haushaltsangehörige“ gelten in vielen Rechtsbereichen nur Menschen, die auch gemeinsam wirtschaften. Das ist zum Beispiel bei vielen Wohngemeinschaften aber gar nicht der Fall.

„Die Quarantäneregelungen gelten für alle Menschen, die zusammenwohnen, unabhängig davon, ob sie einen gemeinsamen Haushalt bilden. Das sollte so auch in der Verordnung deutlich werden.“


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