Sozialgericht erkennt Laptop und Drucker als unabdingbar an
Der Sozialhilfeverein Tacheles macht auf ein Urteil des Sozialgerichts (SG) Köln aufmerksam. Dort haben die Richter*innen entschieden, dass Digitale Endgeräte, also Laptops oder Tablets unabdingbar zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sind. Es sei ein grundsicherungsrelevanter Bedarf.
Susanne Herhaus, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE: „Wir begrüßen die Entscheidung des Sozialgerichts, das hier der Bedarf anerkannt wird und dass das Geld auf Zuschussbasis gewährt wird. Die Anschaffung von Laptop und Drucker sind für die Schüler*innen wichtig. Auch für den Präsenzunterricht. Mit dem Urteil des SG Köln wurde eine mutige Position gegen die häufig vorherrschende Ausgrenzung von Grundsicherungsleistungen beziehenden Kindern vorgenommen und deutlich gemacht, dass das menschenwürdige Existenzminimum auch digitale Teilhabe, auch unabhängig von der Corona-Situation, beinhaltet. Nun wollen wir vom Jobcenter Wuppertal wissen, ob es sich an das Urteil des SGs hält.“
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