Anmeldung
Bis auf Weiteres ist die Anmeldung wieder per Mail unter anmeldung@kopofo-nrw.de möglich! Bitte wie immer unter Angabe von Name, E-Mail-Adresse, Veranstaltungsnummer und gegebenenfalls Fraktion/Gruppe.
Räume der Düsseldorfer Ratsfraktion, Luegallee 65, 40545 Düsseldorf
Bodenpreise treiben die Mieten – Wie können Städte gegensteuern?
Dieses Seminar mussten wir schon zweimal aus unterschiedlichen Gründen absagen – aktuell sind die Fragestellungen trotzdem! Denn die Grundstückspreise sind in den letzten Jahren schneller gestiegen als die Baukosten und die Mieten. Sie sind ein Kostentreiber und Grundstücke gerade in den dicht besiedelten Großstädten oft genug Spekulationsobjekt. In vielen Städten gibt es deshalb Diskussionen, wie damit umgegangen werden soll.
In Städten wie Freiburg werden städtische Grundstücke seit Jahren grundsätzlich nur noch in Erbpacht vergeben und nicht mehr verkauft. Das verhindert Spekulation und sichert langfristig den kommunalen Einfluss.
Da viele Kommunen nur noch wenig Grundstücke besitzen, wird andernorts die Einrichtung kommunaler oder landesweiter Grundstücksfonds diskutiert. Die österreichische Hauptstadt Wien, die wahrscheinlich den weltweit größten kommunalen Wohnungsbestand einer Metropole hat, hat damit schon vor Jahren Maßstäbe gesetzt.
In dem Seminar wollen wir uns mit solchen Konzepten befassen. Als Referent*innen angefragt sind unter anderem Vertreter*innen der Stadt Freiburg und einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft aus Wien sowie vom Mieterbund NRW.
Referent*innen: Wolfgang Freye (kopofo nrw), Deutscher Mieterbund (angefragt), Stadtverwaltung Freiburg (angefragt)
Barrierefreiheit: barrierearm
Teilnahmegebühren: nein
Anmeldung mit der Veranstaltungsnummer 250628-DÜ unter anmeldung@kopofo-nrw.de
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Räume der Düsseldorfer Ratsfraktion, Luegallee 65, 40545 Düsseldorf
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kommunalpolitisches forum nrw e.V.
Geschäftsstelle:
Severinstraße 1
45127 Essen
Telefon: 0203 - 31 777 38-0
E-Mail: buero@kopofo-nrw.de
Sprechzeiten in der Regel:
Dienstag bis Donnerstag
10:00 bis 16:00 Uhr
Mehr Informationen unter diesem Link.
Wichtige Hinweise
Barrierefreiheit:
Wir bemühen uns bei unserer Tätigkeit stets um eine größtmögliche Barrierefreiheit. Alle unsere Veranstaltungen finden in stufenlos zugänglichen Räumlichkeiten statt. Einige Räumlichkeiten sind vollständig barrierefrei. Details dazu findest du unter dem jeweiligen Veranstaltungstext.
Bitte teile unserer Geschäftsstelle möglichst bis spätestens zehn Tage vor der Veranstaltung mit, wenn du aufgrund einer Behinderung besondere Bedürfnisse hast – zum Beispiel nach einem Parkplatz, einer Induktionsschleife oder einem Sitzplatz ganz vorne. Wir bemühen uns dann, deine Anforderungen zu erfüllen! Die Kontaktdaten für die Geschäftsstelle findest du am Ende dieser Broschüre.
Kinderbetreuung:
Teilnehmer*innen, die eine Kinderbetreuung wünschen, bitten wir um Benachrichtigung möglichst bis 14 Tage vor der Veranstaltung sowie um Angabe des Alters des Kindes. Wir bemühen uns dann, eine Betreuung zu organisieren.
Verpflegung:
Wir sorgen bei all unseren Veranstaltungen für ein kostenloses Angebot an Getränken sowie vegetarischer und konventioneller Verpflegung. Solltest du besondere Bedürfnisse bei deiner Ernährung haben (zum Beispiel vegan oder frei von bestimmten Allergenen), teile uns dies bitte frühzeitig mit. Wir bemühen uns dann um ein entsprechendes Angebot.
Teilnahmegebühren:
Teilnahmegebühren dienen dem Zweck, die Finanzierung unserer Veranstaltungen sicherzustellen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag, um Räumlichkeiten, Referent*innen und Verpflegung bezahlen zu können. Darüber hinaus helfen sie uns dabei, Fördermittel des Landes NRW zu erhalten.
Es wird die folgende Beitragstabelle zugrunde gelegt:
Nichtverdienende* | Geringverdienende* | Normalverdienende* Einzelmitglieder | Normalverdienende* Nichtmitglieder |
beitragsbefreit | 10,- Euro | 15,- Euro | 30,- Euro |
* Selbsteinschätzung der Teilnehmenden
- Die Beiträge sind bei der Anmeldung auf Aufforderung zu überweisen und Voraussetzung für die Teilnahmezulassung.
- Bei Ausfall der Veranstaltung werden den (im Falle der Absage vor Ort nur den anwesenden) Teilnehmenden die Beiträge rückerstattet. Ansonsten sind in der Regel individuelle Rückerstattungen nur bei Abmeldungen bis 72 Stunden vor der Veranstaltung möglich.
- Wir empfehlen, bei der eigenen Fraktion/Gruppe/Gliederung zu beantragen, dass diese die Teilnahmegebühren übernimmt.
- Anträge auf Beitragsbefreiung können formlos in der Geschäftsstelle des kopofo nrw gestellt werden.
Ob wir für eine Veranstaltung überhaupt Teilnahmegebühren erheben, ist jeweils angegeben.