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[Aktualisiert:] Verfassungsgerichtshof NRW kippt [teilweise] 2,5-Prozent-Hürde für Kommunalwahlen

Der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster hat am heutigen Dienstag die 2,5-Prozent-Hürde teilweise für verfassungswidrig erklärt. Sie gilt weiterhin für Bezirksvertretungen und Verbandsversammlungen (explizit bislang nur der RVR), aber nicht mehr für Kreistage sowie Stadt- und Gemeinderäte.

Begründung sei laut einer Pressemitteilung von Mehr Demokratie NRW, "dass die im Grundgesetz verankerten Wahlrechtsgrundsätze auch für die kommunale Ebene gälten. Deshalb müssten alle bei Kommunalwahlen abgegebenen Stimmen die gleiche Erfolgschance haben. Diese Chancengleichheit sei mit einer Sperrklausel nicht mehr gegeben."

Dementsprechend konnte die Landesregierung die Notwendigkeit der von SPD, Grünen und CDU beschlossene Sperrklausel nicht hinreichend begründen, um die Chancengleichheit der Stimmen einzuschränken.

Gegen die Sperrklausel geklagt hatten unter anderem DIE LINKE und die Piratenpartei.

Link zur Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs

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