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Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Wesel

Bereitstellung von Informationen zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten im Kreis Wesel

Sehr geehrter Herr Landrat Brohl, sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stellen wir folgende Anfrage mit der Bitte um schriftliche Beantwortung.

Auf der Website des Kreises Wesel heißt es: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2). Trotz rechtlicher Gleichstellung von Frauen und Männern sieht die gesellschaftliche Wirklichkeit heute noch immer ganz anders aus. Frauen sind nach wie vor in vielen Bereichen benachteiligt, sie sind faktisch immer noch nicht gleichgestellt. Gleichstellung will erreichen, dass geeignete Rahmenbedingungen für die Gleichstellung von Frauen und Männern geschaffen werden, […], Frauen und Mädchen keine Gewalt fürchten müssen, Frauen und Mädchen nicht mehr benachteiligt werden, […]. Gleichstellung ist für Sie da, wenn Sie sich beruflich oder gesellschaftlich benachteiligt fühlen, Unterstützung oder Rat brauchen, Informationen und Auskünfte zu familiären oder beruflichen Themen suchen, […].“

Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB) stellt eine Selbstverständlichkeit der ärztlichen Berufsausübung, die Information über Schwangerschaftsabbrüche, unter Strafe. Gerichte in Deutschland verurteilen weiterhin Ärzt*innen dafür, dass sie Informationen über diese Selbstverständlichkeit bereitstellen und darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Paragraf 219a StGB verletzt nicht nur die Berufs- und Meinungsfreiheit, sondern schränkt vor allem das Grundrecht der betroffenen Frauen auf Informationsfreiheit, auf körperliche Unversehrtheit und ihre Selbstbestimmung ein. Ausgerechnet in schwierigen Lebenssituation und Notlagen werden Frauen immer noch daran gehindert, seriöse Beratung und Unterstützung zu finden. Insbesondere vor dem Hintergrund der vorgenommenen Kürzungen im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis wäre die Bereitstellung von Informationen auf der kreiseigenen Website über Ärzt*innen, Krankenhäuser oder Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches durchführen, ein wichtiger Beitrag für die Bestrebungen des Kreises nach der Gleichberechtigung von Frauen und Männern bzw. aller Geschlechter.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Sind der Kreisverwaltung Ärzt*innen, Krankenhäuser oder Einrichtungen bekannt, die Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches durchführen?
2. Wenn ja, welche?
3. Wenn nein, beabsichtigt es die Kreisverwaltung, entsprechende Informationen einzuholen?
a. Wenn nein, warum nicht?
4. Beabsichtigt es die Kreisverwaltung, entsprechende Informationen auf der kreiseigenen Website zu veröffentlichen?
5. Wenn ja, bis wann dürfen wir damit rechnen?
6. Wenn nein, warum nicht?

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  1. 23. April 2021 LINKE regt Bereitstellung von Informationen zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten im Kreis Wesel an

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