Bundesverfassungsgericht erklärt Berechnungsgrundlage der Grundsteuer für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat heute Nachmittag die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Bund und Länder haben jetzt bis Ende 2019 Zeit, eine neue Regelung zu finden. Für die Umsetzung hat das Gericht weitere fünf Jahre eingeräumt. Ab 2025 darf die derzeitige Berechnungsgrundlage, die noch aus den Jahren 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) stammt, nicht mehr verwendet werden. Bis dahin müssen 35 Millionen Grundstücke deutschlandweit neu bewertet werden.
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Artikel auf tagesschau.de
Artikel im Neuen Deutschland
Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW
Statement des Deutschen Städtetags
Pressemitteilung des Deutschen Landkreistages
Komplettes Urteil des Bundesverfassungsgerichts
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