Bundesverwaltungsgericht erklärt Fahrverbote für grundsätzlich zulässig
Die Fahrverbote müssen dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfüllen, Schrittweise und mit ausreichender Frist eingeführt werden sowie Ausnahmen für Handwerker*innen vorsehen. Eine finanzielle Ausgleichspflicht gegenüber den von Verboten betroffenen Fahrzeughalter*innen besteht nicht. Ebenso ist keine zusätzliche bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage notwendig.
Aus linker Sicht sind bleiben viele Fragen zu klären, unter anderem:
- Wie gelingt nun eine möglichst zügige Lösung zum Schutz der Gesundheit der Betroffenen Einwohner*innen?
- Wie kann man zu möglichst einheitlichen regionalen oder gar bundesweiten Lösungen kommen?
- Wie verhindert man nicht nur Mobilitätsverluste für große Teile der Bevölkerung, sondern schafft über die verschiedenen Verkehrsträger mehr Mobilitätsmöglichkeiten für alle?
- Wie kommt man zu mehr Kapazitäten im ÖPNV sowie einer Umlagefinanzierung?
Veranstaltungshinweis: Von Moospflanzungen bis zu Diesel-Fahrverboten – Wie umgehen mit Feinstaub und Stickoxiden? Veranstaltung des kopofo nrw in Kooperation mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW am 05.05.2018.
Links:
Artikel zum Gerichtsurteil im neuen deutschland
Analyse des Urteils durch die ARD-Rechtsredaktion
Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW
Pressemitteilung des Landkreistages NRW
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