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Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln

Gesunde Lebensverhältnisse auch für benachteiligte Stadtteile – Umweltgerechtigkeit umsetzen!

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, Umweltgerechtigkeit umzusetzen und strebt eine möglichst niedrige und ausgewogene Verteilung der Umweltbelastungen im Stadtgebiet an.

Dazu entwickelt die Verwaltung ein Konzept, in dem die Erfahrungen des in Berlin praktizierten Verfahrens der Berliner Umweltgerechtigkeitskonzeption (IBUk) einfließen, ebenso die Handlungsempfehlungen für Kommunen aus dem Projekt „Umweltgerechtigkeit im städtischen Raum“ vom Umweltbundesumweltamt und dem Deutschen Institut für Urbanistik (Difu). Die Erfahrungen der drei Pilotkommunen für eine integrierte Strategie zu Umweltgerechtigkeit Kassel, Marburg und München sollen miteinbezogen und die Ergebnisse der Studie der Bundesregierung von 2016 „Umweltgerechtigkeit in der Sozialen Stadt“ berücksichtigt werden.

Dieses Konzept wird dem Rat spätestens Mitte 2019 vorgelegt und soll folgende Aspekte umfassen.

  1. Die Verwaltung arbeitet darauf hin, Umweltbelastungen zu reduzieren, zu beseitigen bzw. zu vermeiden. Dabei sollen Maßnahmen vorrangig in schwer und mehrfach belasteten Stadtteilen greifen.
  2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Vorfeld von Vorhaben, die Auswirkungen auf die Umweltbelastung haben, künftig ein umweltmedizinisches Gutachten zu erstellen, um die zu erwartende Belastung möglichst niedrig zu halten und die Belastung unter den Stadtteilen ausgewogener zu verteilen. Bei begründeten Abweichungen von dieser Maßgabe müssen Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden.
  3. Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik führt zukünftig die jetzt schon erhobenen sowie neu gewonnene Daten zu sozialer Lage der Einwohner/innen und Umweltbelastungen wie (Verkehrs-) Lärmbelastung, Luftverschmutzung, fehlender Zugang zu Grünflächen und thermische Belastung zusammen und wertet diese aus. Diese Daten und Auswertung werden über eine geeignete Veröffentlichungsform jährlich dem Rat und den betroffenen Ausschüssen und Bezirksvertretungen sowie der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Sie dienen als Grundlage einer gerechten und sozial verträglichen Stadtentwicklungspolitik.
  4. Die Verwaltung bemüht sich um eine regelmäßige Erfassung von Daten, die bisher noch nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, z. B. zur Luftverschmutzung im Stadtgebiet. Wenn die eigene Erfassung dieser Daten nicht zweckmäßig erscheint, kooperiert die Stadt dazu mit anderen Institutionen, die diese Daten bereits erheben bzw. zukünftig erheben werden. Sie verbessert die Erfassung von Umweltdaten auch über das gesetzlich vorgeschriebene Minimum hinaus, sofern sich hierdurch Rückschlüsse auf die Gesundheitsbelastung der Menschen ziehen lassen.
  5. In der Umsetzung des zu erstellenden Umweltgerechtigkeitskonzepts ist eine Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachressorts in der Kommunalverwaltung zwingend. Neben den Verwaltungseinheiten für Stadtentwicklung und Statistik, Umwelt und Gesundheit sollen ggf. auch die zuständigen Verwaltungen für Jugendhilfe und Sozialplanung einbezogen werden.
  6. In die Planungen sollen ebenfalls betroffenen Organisationen der Zivilgesellschaft wie Umwelt- und Sozialverbände frühzeitig miteinbezogen werden. Außerdem sollen Bürger/innen gehört und ihre Positionen mitberücksichtigt werden.

Begründung:

Menschen mit geringem Einkommen und niedriger Bildung sind in Deutschland oft höheren Gesundheitsbelastungen durch Umweltprobleme ausgesetzt als Menschen, die sozial besser gestellt sind. Sie wohnen oft an stark befahrenen Straßen und sind besonders häufig von Lärm und Luftverschmutzungen betroffen. Dies zeigen beispielsweise die Auswertungen der repräsentativen Umwelt-Surveys des Umweltbundesamtes (UBA).

EU und Vereinte Nationen halten Umweltgerechtigkeit für einen wichtigen Indikator für eine ausgewogene soziale Entwicklung. Gleiche Lebensverhältnisse herzustellen ist im Grundgesetz Deutschlands als wichtiger Auftrag der Politik verankert. Deswegen muss Köln seine künftige Stadtentwicklungspolitik auch unter dem Aspekt der Umweltgerechtigkeit betreiben, um diesem Ziel gerecht zu werden.

Köln steht als stark wachsende Stadt vor vielen Herausforderungen und Projekten in der Stadtentwicklung. Eine zielgerichtete Steuerung der Stadtentwicklung im Hinblick auf Umweltgerechtigkeit ist Voraussetzung für eine verantwortungsbewusste Klima- und Umweltpolitik. Das ist gerade im Hinblick auf den Klimawandel unabdingbar, um die Lebensqualität in Köln beizubehalten und wenn möglich zu steigern. Sonst droht das wesentlich stärkere Auseinanderdriften der Stadt in „gesunde“ und „ungesunde“ Stadtgebiete, und damit auch der Zerfall der sozialen Bindungskräfte.

Doch um Stadtentwicklung hier zielgerichtet steuern zu können, braucht es die systematische Erhebung auch von Daten, die die Stadt noch nicht sammelt, und darüber hinaus die sinnvolle Zusammenführung und Auswertung der relevanten Daten.

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