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Frakion DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Bochum Ost

Grillen am Ümminger See

Die Bezirksregierung Bochum Ost möge die Anregung in folgendem Wortlaut beschließen:

Zur Verbesserung der Situation am Ümminger See sowie zur Absicherung der Nutzung der öffentlichen Parks und Grünanlagen durch die Öffentlichkeit wird die Verwaltung aufgefordert folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Aufstellung von geeigneten und ausreichend großen Abfallbehältnissen am Ümminger See, die insbesondere so konstruiert sind, dass Vögel und andere Tiere nicht an den Müll kommen.
  2. Beauftragung von zeitnahen Sonderleerungen der Abfallbehältnisse nach stark frequentierten Tagen, also insbesondere nach Samstagen, Sonn- und Feiertagen mit gutem Wetter.
  3. Erstellung und Verteilung eines offiziellen Informationsblattes der Stadt Bochum, das darüber aufklärt, dass das Grillen nicht nur am Ümminger See, sondern grundsätzlich in allen Bochumer Grünanlagen erlaubt ist, mit Ausnahme vom Stadtpark, dem Stadtgarten Wattenscheid und Teilen des Westparks. Gleichzeitig sollte der Flyer einfach und verständlich erklären, welche Regeln für das Grillen im öffentlichen Raum gelten.
  4. Einsatz von Grillscouts, die Parkbesucher*innen hilfsbereit und auf Augenhöhe zum Thema Picknick- und Grillabfälle beraten, und die auf die Entsorgungsangebote hinweisen. Die Grill-Scouts können außerdem wie z.B. in Köln „After-Grill-Beutel“ zur einfacheren Entsorgung der Abfälle verteilen.

Begründung:

Eine Einschränkung der Grillmöglichkeiten im öffentlichen Raum verschärft vorhandene Probleme, statt sie zu lösen – weil sich dadurch der Druck auf die Orte, an denen Grillen erlaubt ist, erhöht. Stattdessen sollte die Stadt die notwendige Infrastruktur (z.B. wildtiersichere, ausreichend große und zeitnah geleerte Abfallbehälter) sowie Unterstützungangebote (z.B. Grill-Scouts) schaffen. Die Stadt Bochum trägt die Verantwortung, ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zum Grillen und Picknicken im öffentlichen Raum zu ermöglichen, denn diese Freizeitbeschäftigungen dürfen kein Privileg für Menschen sein, die sich einen großen privaten Garten leisten können. Daher ist die Verschärfung der Bochumer Sicherheitsverordnung durch zusätzliche Einschränkungen am Ümminger See kontraproduktiv – im Gegensatz zu den in diesem Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen.

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