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Die Linke Ratsfration Köln

Initiative der Kölner Linksfraktion auf Einführung einer Nahverkehrsabgabe

Nahverkehrsabgabe stärkt den ÖPNV

Auf Initiative der Linksfraktion wird der Mobilitätsausschuss auf seiner nächsten Sitzung über die Einführung einer Nahverkehrsabgabe beraten. Linke und Grüne fordern in ihrem gemeinsamen Antrag eine solche Abgabe als zusätzliche Finanzierungssäule für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

„Diese zusätzliche Finanzierungssäule ist erforderlich, weil hohe Investitionskosten und steigende Betriebskosten zu einem wachsenden Defizit bei der KVB führen. Wir halten es für dringend nötig, eine weitere tragfähige Finanzierungssäule für den ÖPNV aufzubauen,“
sagt Angela Bankert,
verkehrspolitische Sprecherin der Linksfraktion.

Für eine Nahverkehrsabgabe muss auf Landesebene der gesetzliche Rahmen geschaffen werden. Das ist im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung auch vereinbart, wurde bisher aber noch nicht umgesetzt.
„Der Verkehrsminister wartet anscheinend auf Interessebekundungen der Kommunen. Dem sollte Köln in Kooperation mit anderenKommunen zügig nachkommen, damit wir rasch eine rechtliche Grundlage bekommen.“

Anlage Antrag Nahverkehrsabgabe

Einführung einer Nahverkehrsabgabe


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Hammer,

die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Ta-gesordnung der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 03.03.2026 aufzunehmen.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln bekundet ausdrücklich sein Interesse an der Einführung einer Nah-verkehrsabgabe als zusätzliche, dauerhaft 
    tragfähige Finanzierungssäule für den öffentli-chen Personennahverkehr (ÖPNV).

2. Der Rat der Stadt Köln bittet das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW), zeit-
    nah die erforderliche landesgesetzliche Grundlage für die Einführung einer kommunalen Nahverkehrsabgabe zu schaffen.

3. Der Rat spricht sich dabei insbesondere für die Option einer arbeitgeberbezogenen Abgabe ab einer bestimmten Betriebsgröße aus ana-
    log, zu internationalen Vorbildern wie dem fran-zösischen Versement Mobilité oder der Wiener Dienstgeberabgabe.

4. Die Stadt Köln wird beauftragt, sich aktiv mit anderen nordrhein-westfälischen-Kommunen abzustimmen, um gemeinsam auf eine zügige
    gesetzliche Umsetzung hinzuwirken.

Begründung:
Eine leistungsfähige, bezahlbare und flächendeckende ÖPNV-Versorgung ist eine zentrale Voraussetzung für die Mobilitätswende, für Klimaschutz, soziale Teilhabe sowie für die wirt-schaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Köln. Gleichzeitig steht der ÖPNV bundesweit

Die derzeitige Finanzierung des ÖPNV stützt sich im Wesentlichen auf zwei Säulen: Fahrgeld-einnahmen und kommunale Zuschüsse. Dieses Modell ist zunehmend strukturell unterfinanziert:
• Mit der Einführung des Deutschlandtickets haben Kommunen und Verkehrsunterneh-men nur noch eingeschränkten Einfluss auf die
  Einnahmenseite, während Kostenstei-gerungen – etwa durch Energiepreise, Personal, Bau- und Instandhaltungskosten – ungebremst
  fortwirken.
• Die Finanzlage der Stadt Köln ist angespannt. Hohe Investitionsbedarfe, insbesondere im Stadtwerke-Konzern (z. B. Infrastruktur, Energie-
  und Verkehrswende), schränken die Möglichkeiten der Quersubventionierung des ÖPNV erheblich ein.
• Gleichzeitig bleibt eine auskömmliche, dynamisierte Finanzierung des ÖPNV durch den Bund bislang aus. Weder Regionalisierungsmittel
  noch Ausgleichszahlungen für das Deutschlandticket decken den tatsächlichen Finanzbedarf für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des
  Angebots.

Vor diesem Hintergrund ist die Einführung einer Nahverkehrsabgabe als dritte Finanzierungs-säule ein sachgerechter und notwendiger Schritt. Sie ermöglicht eine breitere Lastenverteilung und schafft zusätzliche finanzielle Spielräume zur Stabilisierung des bestehenden Angebots sowie für den Ausbau neuer Bus- und Bahnverbindungen.

Besonders geeignet ist eine arbeitgeberbezogene Abgabe, da Unternehmen in besonderem Maße von einem leistungsfähigen ÖPNV profitieren – etwa durch bessere Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen, geringeren Parkraumbedarf und eine höhere Standortattraktivität. Internatio-nale Beispiele zeigen, dass solche Modelle wirksam und wirtschaftlich tragfähig sind: In Frank-reich deckt das Versement Mobilité je nach Region einen erheblichen Anteil der laufenden ÖPNV-Kosten, in Wien leistet die Dienstgeberabgabe einen stabilen Beitrag zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs.

Aus verkehrs- und klimapolitischer Perspektive ist die Nahverkehrsabgabe zudem ein len-kungswirksames Instrument, das zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs beiträgt, den Umweltverbund stärkt und langfristig zu weniger Emissionen, Lärm und Flächenverbrauch führt. Gleichzeitig unterstützt sie soziale Ziele, indem ein attraktiver ÖPNV unabhängig vom individuellen Autobesitz nutzbar bleibt.
Vor dem Hintergrund der im schwarz-grünen Koalitionsvertrag des Landes NRW verankerten Prüfung einer Nahverkehrsabgabe und der öffentlichen Äußerungen des Verkehrsministers, wonach kommunale Interessensbekundungen Voraussetzung für weiteres Handeln sind, sollte die Stadt Köln jetzt klar und formell Position beziehen und gemeinsam mit anderen Kom-munen den politischen Druck für eine zeitnahe Umsetzung erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Lino Hammer                               gez. Günter Bell
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer    LINKE-Fraktionsgeschäftsführer

 


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