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Fraktion DIE LINKE. im Regionalverband Ruhr

Nach BVerfG-Urteil: Erstmals Wahlrecht für Betreute - Kommunen jetzt in der Pflicht, die Ausübung des Wahlrechts zu ermöglichen

Die Fraktion DIE LINKE im Regionalverband Ruhr (RVR) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Eilantrag von LINKE, Grüne und FDP, dass auch rechtlich Betreute an den EU-Wahlen am 26. Mai 2019 teilnehmen können. Die Bundesregierung wollte dies mit ihrer Entscheidung zum Bundeswahlgesetz verhindern. Jetzt kommt es darauf an, die Entscheidung und ihre Konsequenzen den Betroffenen auch bekannt zu machen.

Wolfgang Freye, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im RVR dazu: „Inklusion zu leben bedeutet, auch den Menschen, die einer rechtlichen Betreuung bedürfen, die Teilnahme an der Wahl praktisch zu ermöglichen. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sollten die Wahlleiter*innen in den Ruhrgebietskommunen den Betroffenen und den im Ruhrgebiet tätigen Betreuungsvereinen die Konsequenzen deutlich machen. Denn ohne Antrag des Betroffenen auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis passiert nichts. Der Antrag sollte einem Anschreiben gleich beigefügt werden. Schließlich endet die Frist dazu bereits am 5. Mai 2019. Es wäre fatal, wenn Menschen, ihr Wahlrecht nicht ausüben könnten, weil sie nicht Bescheid wissen und an formalen Hürden scheitern.“

Zahlen für das gesamte Ruhrgebiet sind der Fraktion DIE LINKE im RVR nicht bekannt. Aber allein in der Stadt Essen lebten im Dezember letzten Jahres 9.358 Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen rechtlich betreut wurden. In der Stadt Witten waren es 1.770 Menschen im Alter von 18 bis 98 Jahren (Stand Januar 2018).Nur über den direkten Kontakt kann aus Sicht der Fraktion sichergestellt werden, dass der Richterspruch des Bundesverfassungsgerichtes in die Praxis umgesetzt wird.

Wolfgang Freye weiter: „Für die Kommunalwahlen im nächsten Jahr und die erste Direktwahl des Ruhrparlamentes, für die DIE LINKE lange Jahre eingetreten ist, bedarf es aus unserer Sicht weiterer Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen. So sollten die Verwaltungen die Aufgaben des Rates bzw. Kreistages sowie des Ruhrparlamentes rechtzeitig in Veröffentlichungen in einfacher Sprache darstellen. Auch hier können die Betreuungseinrichtungen Partner sein. Schließlich gehört zum Wahlrecht auch dazu, die Spielregeln der Demokratie zu verstehen.“


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