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Fraktion DIE LINKE. im Regionalverband Ruhr

OVG-Kiesurteil: „Klatsche“ für die Landesregierung

Symbolbild
Kiesabbau

Die Forderung nach einem Kies-Moratorium muss nun endlich umgesetzt werden!

Die Fraktion DIE LINKE im Regionalverband Ruhr (RVR) begrüßt die klare Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster, das die Vorgaben des Landesentwicklungsplans (LEP) zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze gestern für rechtswidrig erklärt hat. Nach Auffassung des Gerichtes ist insbesondere die Verlängerung des Versorgungszeitraums von 20 auf 25 nicht ausreichend mit anderen Belangen wie dem Umweltschutz abgewogen worden.

Wolfgang Freye, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im RVR: „Das Urteil ist eine dicke ‚Klatsche‘ für die schwarz-gelbe Landesregierung, insbesondere für Landeswirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP), der die Regelungen im LEP bis zuletzt verteidigt hat. Es ist aber auch eine ,Klatsche‘ für die vorherige rot-grüne Landesregierung, die die Berechnung des Kiesbedarfs im LEP zu verantworten hat. Herzlichen Glückwunsch an die Kreise Wesel und Viersen und die Städte Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und Alpen, die die Klage eingereicht haben! Ohne diesen Schritt und das große Engagement der Initiativen des Niederrheinappells wäre der Raubbau an der Natur zugunsten der Kiesindustrie immer weiter fortgesetzt worden. Nun muss die neue Landesregierung den LEP ändern und die Belange des Umweltschutzes, des Städtebaus und der Land- und Forstwirtschaft endlich ernsthaft beachten. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Kreise Wesel und Viersen nicht wie ein ,Schweizer Käse‘ durchlöchert werden!“

DIE LINKE im RVR hatte als einzige Fraktion im Ruhrparlament beantragt, der Klage beizutreten, um vor der neuen Offenlage des Regionalplans Rechtssicherheit zu erhalten. Nachdem dies von der Mehrheit in der Verbandsversammlung abgelehnt worden war, hat sie in der vorletzten Verbandsversammlung beantragt, das von den Kommunen im Kreis Wesel geforderte Moratorium in der Form zu unterstützen, dass die Frage des Kiesabbaus in einem Teilplan des Regionalplans später behandelt wird. Rechtlich wäre dies möglich gewesen, auch die Kooperationsstandorte für Industrieansiedlungen sind in einem Teilplan vom eigentlichen Regionalplan abgetrennt worden. Auch diesen Antrag haben die Fraktionen von SPD, CDU, FDP, Grünen und AfD im Ruhrparlament mehrheitlich abgelehnt.

„Durch das Urteil ist klar, dass auch der Regionalplanentwurf geändert werden muss, wenn er rechtssicher werden soll,“ so Wolfgang Freye abschließend. „Unser Antrag war also gar nicht so dumm! Er hätte dem RVR auch die Auseinandersetzung mit tausenden von Einsprüchen erspart, die jetzt allein zur Frage des Kiesabbaus gegen den Regionalplanentwurf eingereicht wurden. Aus unserer Sicht muss der Kiesabbau nun wenigstens im Nachhinein aus dem Regionalplanentwurf herausgenommen werden und später, nach der Änderung des LEP, in einem Teilplan behandelt werden. Darauf werden wir im RVR hinwirken.“


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