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Ratsfraktion DIE LINKE Gladbeck gewinnt Klage gegen den Stadtrat wegen undemokratischer Vergabe von Eintrittskarten zu einer Sitzung

Am 26. November 2015 entschied der Gladbecker Stadtrat sich für den höchst umstrittenen Ausbau der A52. Die Fraktion DIE LINKE stimmte dagegen. Doch schon zuvor hatte die Fraktion die Vergabe der begehrten Eintrittskarten zur Ratssitzung gerügt. Die Verwaltung hatte 41 von 65 Eintrittskarten an die Ratsfraktionen (nach Stärke) sowie ausgewählte Mitglieder der Verwaltung und des öffentlichen Lebens verteilt. Nur die übrigen 24 Karten wurden in einem sogenannten Windhundverfahren telefonisch an die ersten anrufenden Einwohner*innen vergeben.

Die Fraktion DIE LINKE bemängelte, dass die Öffentlichkeit der Sitzung nur gegeben sei, wenn der Zugang ohne Ansehen der Person erfolgen könne. Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nun und sah die Chancengleichheit und somit die Sitzungsöffentlichkeit verletzt. Dass die abstimmenden Ratsmitglieder durch die "gezielte Steuerung der politisch vertretenen Meinungen im Zuschauerraum" beeinflusst worden seien, sei nicht auszuschließen. Alle gefällten Beschlüsse der Sitzung sind laut Gericht unwirksam.

Die Verwaltung hat indes Revision gegen das Urteil angekündigt
Links:

"Linke klagt mit Erfolg gegen Ratssitzung vom November 2015" in der WAZ vom 13.07.2018

"Stadt will gegen Urteil in die Berufung gehen" in der WAZ vom 16.07.2018

PDF "Rüge der Verletzung des Grundsatzes der Sitzungsöffentlichkeit und Antrag auf Vertagung" der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Gladbeck

PDF mit Urteil und Begründung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen


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