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Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Wesel

Resolution des Kreistags Wesel zur Einführung einer befristeten Steuer auf krisenbedingte Übergewinne

Sehr geehrter Herr Landrat Brohl,

DIE LINKE. Fraktion im Kreistag Wesel bittet Sie folgende Resolution dem Kreisausschuss am 22.09.2022 und dem Kreistag am 29.09.2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Resolution
Der Kreistag Wesel fordert die Landesregierung NRW auf, sich gegenüber der Bundesregierung für die unverzügliche Vorlage eines Gesetzes über die befristete Erhebung einer Steuer auf krisenbedingte Übergewinne, im Besonderen bei Energiekonzernen, einzusetzen. Sollte dies erfolglos sein, fordert der Kreistag Wesel die Einleitung einer entsprechenden Gesetzesinitiative über den Bundesrat durch die Landesregierung NRW.

Begründung:
Schon die Pandemie hat für viele Menschen in unserem Land in den letzten zwei Jahren große Herausforderungen und Belastungen gebracht. Der durch die völkerrechtswidrige Invasion der Russischen Föderation in die Ukraine ausgelöste Wirtschaftskrieg bedroht mit seinen Auswirkungen den Lebensstandard eines großen Teils der Menschen. Für den ärmeren Teil der Bevölkerung droht der Absturz in absolute Armut. Gleichzeitig gibt es Wirtschaftsbereiche, Konzerne und Unternehmen, die krisenbedingt enorme zusätzliche Überschüsse erzielen. Besonders im Energiesektor haben sich durch die exorbitante Steigerung der Preise für Öl, Gas und Strom die Gewinne bei vielen Unternehmen zum Teil vervielfacht. Eine Besteuerung dieser Krisengewinne würde die Mittel bereitstellen, mit denen die Mehrheit der Bevölkerung entlastet werden kann, besonders aber die von Armut bedrohten Menschen geschützt werden können.

Je nach Ausgestaltung könnten Einnahmen von rund 30 bis 100 Milliarden Euro pro Jahr erzielt werden. Damit ist auch die Absicherung von Unternehmen möglich, die durch die Krise in ihrer Existenz bedroht sind. Länder wie Großbritannien oder EU-Partnerstaaten wie Italien, Spanien, Rumänien, Bulgarien oder Griechenland haben erkannt, dass die Steuer das Gebot der Stunde für die soziale Gerechtigkeit ist.

Rechtliche Bedenken gegenüber der Einführung wurden durch den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages widerlegt. Eine Übergewinnsteuer ist in Deutschland rechtlich möglich. Sie muss nur politisch gewollt sein. Als kommunalpolitische Mandatsträgerinnen und Mandatsträger blicken wir mit Sorge auf die sozialen und  wirtschaftlichen Entwicklungen vor unserer Haustür. Wir appellieren an das Land NRW, sich unserer Forderung gegenüber dem Bund anzuschließen.

Die Resolution richtet sich an:
Landesregierung Nordrhein-Westfalen Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Landtag Nordrhein-Westfalen Der Präsident des Landtags NRW, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf

Darüber hinaus fordert der Kreistag den Landrat auf, diese Resolution den Abgeordneten des Land- und Bundestages aus dem Kreis Wesel weiterzuleiten, damit auch diese sich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Kreises verhalten mögen.

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