Stadt muss beim Tierschutz genau hinsehen | Schliefenanlage Dortmund
Die Haltung lebender Füchse in der Schliefenanlage Dortmund-Westerfilde wirft für die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei weiterhin erhebliche tierschutzrechtliche Fragen auf. Deshalb hat die Fraktion eine Anfrage in den zuständigen Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eingebracht.
„Füchse sind Wildtiere mit einem ausgeprägten Flucht- und Rückzugsverhalten. Sie werden in der Schliefenanlage gehalten, um Jagdhunde für die Baujagd auszubilden. Für uns ist grundsätzlich nicht akzeptabel, dass lebende Tiere als Trainingsobjekte eingesetzt werden“, erklärt Helmut Pruß, für die Tierschutzpartei im Vorstand der Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei Dortmund.
Bereits in der Vergangenheit war die Dortmunder Schliefenanlage Thema im Ausschuss. Nach Angaben der Verwaltung unterliegt die Anlage nicht der regelmäßigen Aufsicht nach § 16 Abs. 1 Tierschutzgesetz. Genau deshalb will die Fraktion unter anderem wissen, welche Möglichkeiten für anlassbezogene Kontrollen bestehen und wie die Stadt die Anlage heute tierschutzrechtlich bewertet. Außerdem fragt die Fraktion nach möglichen ordnungs- und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, kommunalen Handlungsmöglichkeiten sowie nach Reduzierung oder Alternativen zum Einsatz lebender Füchse.
„Beim Tierschutz darf nicht einfach weggeschaut werden. Wir wollen wissen, welche Möglichkeiten die Stadt tatsächlich hat und wie sie diese nutzen kann“, erklärt die Fraktionsvorsitzende Fatma Karacakurtoglu.
Mit der Anfrage möchte die Fraktion eine aktuelle und nachvollziehbare Bewertung der Situation erreichen. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Möglichkeiten Dortmund hat, um den Schutz der betroffenen Tiere sicherzustellen.
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