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Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum

Überprüfung von Vergaben während der Corona-Pandemie

In den letzten Wochen sind zahlreiche Fälle bekannt geworden, bei denen Provisions- oder Spendenzahlungen an Mandatsträgerinnen und Mandatsträger bzw. Parteien geflossen sind, nachdem ein Vermittlungsangebot für die Vergabe von Aufträgen für Masken, Luftfiltergeräte etc. bei der Bundesregierung, Landkreisen und Städten eingegangen sind. Zu nennen sind hier die Provisionszahlungen an die Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein und Nikolas Löbel, die zum Zeitpunkt der Vermittlungsangebote Mitglieder der CSU bzw. CDU waren. Ebenso gab es Spendenzahlungen in Höhe von 7.000 Euro durch ein Unternehmen an den CDU-Kreisverband Suhl, nachdem der örtliche Bundestagsabgeordnete und Kreisvorsitzende zwei Masken-Aufträge an Landkreise genau für dieses Unternehmen vermittelt hatte. In Düsseldorf wurde zudem der stellvertretende Amtsleiter des Schulverwaltungsamtes Florian Dirszus (CDU) freigestellt, nachdem er Aufträge in Millionenhöhe für Luftfilter in Klassenräumen an ein Unternehmen vergeben hatte, dessen Geräte von der Firma seiner Ehefrau vertrieben werden. Hier zeigt sich, dass die Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (Greco) und Transparency Deutschland völlig zu
Recht vor einer Häufung von Korruptionsfällen während der Corona-Krise gewarnt haben.

Dazu fragt DIE LINKE. im Rat an:

  1. Welche Sonderregelungen gab es in Bochum im Verlauf der Corona-Pandemie für Ausschreibungen und Vergaben?
  2. Werden im Zusammenhang mit der Corona-Krise vorgenommene Vergaben noch einmal nachträglich überprüft, unter anderem in Hinblick auf die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips, auf Wucher (§138 Abs. 2 BGB, §291 StGB), auf Korruptionsanfälligkeit und auf Übereinstimmung vorgenommener Vergaben mit dem Compliance Management System der Verwaltung?
  3. Wurden der Verwaltung durch Ratsmitglieder bzw. Abgeordnete des Landtags oder des Bundestages Hinweise auf Unternehmen gegeben, die von der Stadt Corona-bedingt benötigte Produkte (Masken, Corona-Schnelltests, Luftfiltergeräte, Schutzausrüstung usw.) anbieten oder wurden entsprechende Vermittlungsangebote unterbreitet?
  4. Wenn ja, bei wie vielen der unter 3. genannten Hinweise wurde das darin enthaltene Vermittlungsangebot von der Verwaltung teilweise oder vollständig positiv beschieden? (Bitte einzeln aufschlüsseln nach Auftragsnehmer; Auftragsgegenstand; Vertragsdatum; Auftragsvolumen in Euro; Partei- bzw. Fraktionszugehörigkeit des vermittelnden Mitglieds des Rates, Landtags oder Bundestags.)
  5. Wenn ja, wurden Provisionszahlungen für Hinweise in diesen Verträgen ausdrücklich untersagt? Wenn nein, sind entsprechende Regelungen zukünftig vorgesehen?
  6. Wenn ja, hat die Verwaltung Erkenntnisse darüber, inwieweit Bochumer Ratsmitglieder, MdL oder MdB Eigentümer:innen, Anteilseigner:innen oder (stille) Teilhaber:innen der unter 3. erfragten Unternehmen oder Geschäftspartner sonstiger Dritter sind oder in anderer Form mit diesen in Geschäftsbeziehungen oder einem verwandtschaftlichen Verhältnis stehen – und wenn ja, welche sind dies (bitte entsprechend aufführen)?
  7. Sind beauftragte Unternehmen mittlerweile daraufhin angeschrieben worden, ob sie im Zusammenhang von mit der Stadt geschlossenen Verträgen Provisionszahlungen, Spenden oder Sponsoring geleistet haben?

Derzeit sind Spenden an Parteien erst ab einer Höhe von 10.000 Euro mit Namensangabe veröffentlichungspflichtig. Dadurch ist wenig transparent, welche Unternehmen Gelder an Parteien spenden und ob Unternehmensspenden in einem Zusammenhang mit erhaltenen öffentlichen Aufträgen stehen. Die bereits erwähnten Spenden an den CDU-Kreisverband Suhl in Höhe von 7.000 Euro verdeutlichen die Transparenzdefizite. Auch MdB Jens Spahn (CDU) hat offenkundig bewusst auf diese Regelung gesetzt, als er bei einem Dinner mit potentiellen Sponsoren für seinen Bundestagswahlkampf um Spenden von maximal 9.999 Euro geworben hat.

8. Hält die Verwaltung es in Hinblick auf die Korruptionsbekämpfung für sinnvoll, dass Parteispenden von Unternehmen und Einzelpersonen ab dem ersten Euro unter Namensangaben veröffentlichungspflichtig werden?
9. Sieht die Verwaltung angesichts der beschriebenen Häufung von Korruptionsfällen Handlungsbedarf auf Stadtebene und wenn ja, welchen?

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