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Urteil zur Straßenbahnlinie 903: Finanzierung muss neu und gerecht geregelt werden

09. März 2026

Pressemitteilung von Die Linke im Kreistag Wesel

 

Die Fraktion Die Linke im Kreistag Wesel sieht sich durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Finanzierung der Straßenbahnlinie 903 bestätigt. Das Gericht hat entschieden, dass die bisherige Praxis, nach der die Stadt Dinslaken die Kosten der Linie einseitig tragen musste, nicht rechtmäßig ist.

Bereits in den vergangenen Haushaltsberatungen hatte die Fraktion Die Linke darauf hingewiesen, dass eine alleinige Kostenträgerschaft durch eine einzelne kreisangehörige Kommune weder sachlich plausibel noch verkehrspolitisch sinnvoll ist. Öffentlicher Nahverkehr ist Teil der Daseinsvorsorge und muss solidarisch organisiert und finanziert werden.

Aus Sicht der Fraktion stellen sich nun mehrere zentrale Fragen: Wie hoch sind die Beträge, die der Stadt Dinslaken in den vergangenen Jahren für die Linie 903 in Rechnung gestellt wurden? Wie und in welchem Zeitraum sollen diese Mittel zurückerstattet werden? Und wie will der Kreis Wesel künftig sicherstellen, dass die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs im Kreisgebiet fair und solidarisch geregelt wird?

Die Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Kommunen haben ein Recht auf schnelle und klare Antworten. Es muss jetzt transparent aufgearbeitet werden wie künftig eine rechtssichere und solidarische Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs organisiert wird. Wegducken oder Verzögern wäre hier das falsche Signal“, erklärt Günther Wagner aus der Fraktion abschließend.


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