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Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Wesel

Weitergabe von bestätigten, personalisierten Schnelltest-Ergebnissen und Zuverlässigkeit von COVID-19-Schnelltest-Ergebnissen und Bewerbungsverfahren „Öffnungsmodell“

Sehr geehrter Herr Landrat Brohl, sehr geehrte Damen und Herren,

der SWR berichtete am 30.03.2021 im Zusammenhang mit dem Tübinger Schnelltest-Modellprojekt, an dem sich derzeit auch die Verwaltung des Kreises Wesel orientiert, über eine Aussage des dortigen Oberbürgermeisters Boris Palmer (Grüne):

„Laut Palmer hätte ein Betrieb in Tübingen mehrere hundert Tagestickets illegal an Bekannte weitergegeben und ihnen so das Einkaufen und Nutzen der Gastronomie ermöglicht, obwohl sie nicht getestet wurden. Kritik an den einfachen Zetteln, die als Tagesticket und damit als Nachweis auf das negative Testergebnis dienen, kommt auch von Besuchern der Stadt.“

Bereits im Jahr 2020 wurde wiederholt berichtet, dass Gäste von Gastronomiebetrieben bei den dort notwendigen Angaben zur Rückverfolgung von Kontakten falsche bzw. unvollständige Angaben gemacht haben, was eine Rückverfolgung von Kontakten verunmöglichte.

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

1. Durch welche Maßnahmen wird durch die Verwaltung des Kreises Wesel verhindert, dass schriftlich bestätigte negative Testergebnisse von Dritten, ungetesteten Personen, genutzt werden, um damit Regelungen der Allgemeinverfügung des Kreises Wesel vom 28.03.2021 zur Anordnung nach § 16 Abs. 2 der CoronaSchVO zu umgehen?

Ein aktualisierter Cochrane Review vom 24.03.2021 zur Zuverlässigkeit von Schnelltests zum Nachweis von COVID-19 kommt zusammengefasst zu dem Ergebnis, dass es „große Unterschiede in der Genauigkeit der Tests verschiedener Hersteller, wobei nur sehr wenige die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegten Mindeststandards erfüllen“, gibt.

„Die Autoren des Reviews fanden heraus, dass Antigentests bei Personen mit Symptomen besser geeignet waren, COVID-19 zu identifizieren als bei symptomfreien Personen. Bei Personen mit Symptomen wurden im Durchschnitt 72 % der Personen, die COVID-19 hatten, korrekt als infiziert identifiziert. Am besten schnitten diese Tests in der ersten Woche nach Beginn der Symptome ab, dann identifizierten sie 78 % der Personen mit COVID-19. Bei Personen ohne Symptome identifizierten die Antigentests im Durchschnitt 58 % der Infizierten richtig“, berichtet Cochrane Deutschland zudem.

Der Bayerische Rundfunk (BR) stellte den Sachstand am 25.03.2021 wie folgt dar:
„Die Liste der in Deutschland zugelassenen Schnelltests ist lang. Allerdings gibt es keine Behörde, die diese Tests nach einem bestimmten Verfahren prüfen würde. Keiner der Hersteller muss Studien, Zahlen oder Daten vorlegen. Sie bekommen einen bestimmten Normenregelungskatalog, den sie durcharbeiten und am Ende zertifizieren sie sich selbst. Eine unabhängige Qualitätskontrolle gibt es nicht. Genau das fordert aber das Cochrane-Netzwerk.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

2. Wie beurteilt der Kreis Wesel, dass es vor der Zulassung von Schnell- und Selbsttests keine unabhängige Qualitätskontrolle gibt?
3. Hält die Verwaltung des Kreises Wesel trotz der Nicht-Identifikation von bis zu 42% der COVID-19-Infektionen durch Schnelltests daran fest, negativ getestete Personen mit besonderen Privilegien auszustatten?
4. Nach welchen Kriterien wählt der Kreis Wesel Schnelltests aus, die im Kreisgebiet für die durch diese Tests negativ getesteten Personen Privilegien ermöglichen?
5. Auf Grundlage welcher wissenschaftlicher Quellen basieren die Entscheidungen des Kreises Wesel zur Lockerung von Schutzmaßnahmen und dem Einsatz eines Modells mit Privilegien für in Antigen-Tests negativ getestete Personen?

Die NRZ berichtet in ihrer Ausgabe vom 01.04.2021, dass ein Herr Ingo Brohl auf einer Veranstaltung der Jungen Union im Kreis Wesel „als Privatperson“ mitgeteilt habe, dass der Kreis Wesel sich am späten Mittwochnachmittag beim Land NRW darum beworben habe, das Tübinger Modell auch im Kreis Wesel zu testen.

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

6. Warum hat der Landrat des Kreises Wesel, Ingo Brohl, die Medien und die Öffentlichkeit nicht mit einer Pressemitteilung über die Einreichung der Bewerbung informiert?
7. Hält der Landrat des Kreises Wesel, Ingo Brohl, es für richtig, die politischen Gremien des Kreises Wesel nicht unverzüglich über das Einreichen der Bewerbung informiert zu haben?
8. Woher verfügte der Privatmann Ingo Brohl über die Information, dass der Kreis Wesel eine entsprechende Bewerbung abgeschickt hat, wenn diese Information öffentlich gar nicht bekannt war?
9. Woher verfügte der Privatmann Ingo Brohl über die Hintergrund-Informationen zur Abgabe eines Status-Berichts zur Corona-Situation im Kreis Wesel?
10. Wann wurde den gewählten Gremien des Kreises Wesel zuletzt ein Status-Bericht zur Corona-Situation im Kreis Wesel gegeben?
11. Ist es angezeigt, im Kreis Wesel der CDU oder der Jungen Union beizutreten, um von der Privatperson Ingo Brohl zeitnah über Verwaltungsentscheidungen des Kreises Wesel informiert zu werden, über die der Landrat Ingo Brohl nicht informiert?

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