Dringlichkeitsantrag: Aussetzung und Erstattung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder und zur Kindertagespflege
Sehr geehrter Herr Dr. Müller,
zur oben genannten Sitzung stellen wir folgenden Antrag.
Der Kreis Wesel erhebt für den Zeitraum der Schließung der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege keine Gebühren gemäß der Satzungen des Kreises Wesel über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder und zur Kindertagespflege.
Bereits für Tage der Schließung geleistete Beiträge werden erstattet.
Der Kreisausschuss fordert die Landesregierung NRW auf, die entstehenden Beitragseinnahmeausfälle vollständig zu erstatten.
Begründung:
Der Wegfall der Kinderbetreuungsangebote stellt Familien vor ungeheure Belastungen. Es kann daher nicht angehen, dass für den Zeitraum der Ausfälle dennoch Beiträge erhoben werden.
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