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Bochum

Elterngeld bei Hartz IV

by debagel at flickr

ALG-II-BezieherInnen bekommen ab dem 01.01.2011 kein Elterngeld mehr, bzw. wird diese Leistung mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet. Doch auch Ansprüche auf das Elterngeld 2010 sind gefährdet. ALG-II-BezieherInnen hatten bisher die Möglichkeit, die ihnen für 14 Monate zustehenden Elterngeldleistungen zu halbieren und damit auf 28 Monate zu strecken. Auch diese Möglichkeit wird ab dem 01.01.2011 gestrichen. Damit besteht für die Betroffenen die Gefahr, dass sie die Mittel, die ihnen formal für 2010 zustanden, nicht erhalten. Sie müssen erst Widerspruch einlegen, damit sie ihr Geld doch bekommen. Doch um dies tun zu können, müssten sie über die neue Rechtslage auch informiert sein.

Vor diesem Hintergrund fragt die Linksfraktion:

1. Sind die Betroffenen von der ARGE oder der Elterngeldkasse über das Widerspruchsrecht informiert worden?

2. Wenn nein, wie kann gewährleistet werden, dass die Betroffen möglichst schnell und  noch vor Jahresende informiert werden?

Wir bitten aufgrund der Dringlichkeit die Anfrage bereits in der Sitzung am 8.12.210 zu beantworten.

Für die Fraktion

Uwe Vorberg

Unsere Anfrage als PDF

Unsere Anfrage wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mündlich beantwortet. Die Sozialdezernentin führte aus, dass die betroffenen Familien weder von der ARGE noch von der Elterngeldkasse informiert wurden, weil der Kreis der Betroffenen schwer zu ermitteln sei. Die SachbearbeiterInnen seien aber angehalten, bei ?Verdachtsfällen? unverzüglich telefonisch Kontakt aufzunehmen. Uwe Vorberg hakte nach, ob die Stadt Bochum nicht auf ihrer Website und über die Pressestelle öffentlichkeitswirksam auf die Problematik hinweisen könne, da die Widerspruchsfrist bei der Elterngeldkasse mit dem 31. Dezember abläuft. Dies wurde von Dezernentin Anger zugesagt. Hoffen wir, dass das ein entsprechendes Echo in den Medien findet, damit die Betroffenen ihre Ansprüche geltend machen können.