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Schulsozialarbeit an Schulen
In November 2007 waren an den Münsteraner Schulen 53 hauptamtliche SchulsozialarbeiterInnen (Stadt Münster 2008: 5)1 beschäftigt (in Teilzeit oder Vollzeit). Finanziert wurden die Stellen vom Land, von der Stadt oder der Jugendhilfe.
Anfrage von DIE LINKE. Ratsfraktion Münster am 9. Dezember 2009.
1.Zu welchem Anteil werden die Stellen jeweils vom Land, von der Stadt oder der Jugendhilfe finanziert?
1.1 Welche und wieviele dieser Stellen werden komplett vom Landesprogramm ?Soziale Stadt? finanziert?
1.2 Welche und wieviele dieser Stellen werden komplett vom Stadtshaushalt finanziert?
1.3 Wie werden die übrigen Stellen finanziert?
1.Welche Beschäftigungsverhältnisse bestehen für diese Stellen?
2.1. Wie viele Vollzeit- und wie viele Teilzeitstellen bestehen?
2.2. Welche Pläne existieren, um die Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse in Vollzeitstellen umzuwandeln? Als Vollzeitverhältnis verstehen wir eine Vollzeitstelle in EINER Schule oder EINEM Schulkomplex.
2.3. Wenn es sich um befristete Stellen bzw. Projekte handelt: was ist die Ablauffrist des Projekts?
2.4. Welche langfristige Planungen über die Befristungen hinaus existieren? In welchem Umfang?
Vier LehrerInnenstellen sind zum augenblicklichen Zeitpunkt an Hauptschulen und Gymnasien durch sozialpädagogische Fachkräfte und damit in Verantwortung des Landes besetzt (Stadt Münster 2008: 6)
1.Inwiefern ersetzen die sozialpädagogischen Fachkräfte LehrerInnen?
3.1 Warum werden die sozialpädagogischen Fachkräfte nicht ergänzend zum Lehrpersonal eingestellt?
3.2 Welche Ersparnisse werden somit von der Stadt gemacht?
3.3 Inwiefern ist garantiert, dass das Unterrichtsangebot an diesen Schulen nicht darunter leidet?
3.4 In welcher Form profitieren diese Schulen von sozialpädagogischen Fachkräften auf LehrerInnenstellen?
1.Welche Erfahrungen konnten durch den Einsatz von SchulsozialarberInnen in den Schulen gemacht werden?
4.1 Liegen Erkenntnisse darüber vor? Wenn ja, welche?
4.2 Ist eine Erweiterung des Einsatzes von SchulsozialarbeiterInnen bzw. sozialpädagogischen Fachkräften auf andere Schulen angedacht? (weitere Grundschulen sowie Schulen mit Förderbedarf?) Wenn ja, bitte nach Schulart aufschlüsseln. Wenn nein, bitte begründen.
4.3 Ist eine Erweiterung des Einsatzes von SchulsozialarbeiterInnen bzw. sozialpädagogischen Fachkräften auf andere Schulformen (Realschulen bzw. Gymnasien). Wenn nein, bitte begründen.
4.4 Welche Kriterien liegen vor, um den Einsatzort der Fachkräfte zu bestimmen?
2.Ausgehen von den bisherigen Erfahrungen durch den zusätzlichen Einsatz von SchulsozialarbeiterInnen und sozialpädagogischen Fachkräften an Münsteraner Schulen: Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um eine Verschlechterung der Schulsituation nach Ablauf der Stellen zu verhindern?
