Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Detailansicht


Bonn

Werbung der Bundeswehr an Schulen?

Andrea Bienert
by WirDienenDeutschland at flickr

Die Linksfraktion fragt nach, welche Werbemaßnahmen der Bundeswehr an Bonner Schulen stattfinden und wie viele Schülerinnen und Schüler ein Praktikum bei der Bundeswehr bzw. bei Friedensdiensten absolvieren. Die Werbung für Militäreinsätze widerspricht den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention.

Fragestellung

1. Sind der Stadtverwaltung konkrete Pläne dafür bekannt, dass SchülerInnen den neuen Einsatzgruppenversorger ?Bonn? kennenlernen sollen? Wenn ja: Von wem oder welcher Organisation ging die Initiative hierzu aus und wie viele SchülerInnen sollen den Einsatzgruppenversorger kennenlernen? In welchem Rahmen soll das stattfinden?

2. Wie viele Bonner SchülerInnen machen ein Schülerpraktikum bei der Bundeswehr? An welchen Schulen und Schultypen wird hierfür geworben?

3. Wie viele SchülerInnen machen ein Schülerpraktikum bei Friedensorganisationen? Wie wird hierfür geworben?

4. Welche anderen Werbemaßnahmen der Bundeswehr finden in Bonner Schulen regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen statt?

Begründung

Zeitungsberichten war zu entnehmen, dass ein Bonner Schulleiter eines Gymnasiums von der Marine zu einem Besuch auf dem Einsatzgruppenversorger ?Bonn? eingeladen war und dass dem Bericht zu Folge ?möglichst viele? SchülerInnen aus Bonn später das Kriegsschiff im Rahmen eines Praktikums kennenlernen sollen.

Während die Patenschaft Bonns nach Ansicht der Fragesteller das Bild der Stadt als Standort für die Friedensorganisationen bereits stört, wäre es noch schwerwiegender, wenn Bonner SchülerInnen für Praktika bei der Bundeswehr aktiv geworben würden. Die Werbung für Militäreinsätze widerspricht den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention. Die Bundeswehr stellt damit ihre eigenen Interessen über die Kinderrechte. Nach UN-Kinderschutzkonvention erkennen die Vertragsstaaten, zu denen auch die Bundesrepublik Deutschland gehört, das Recht des Kindes auf Ruhe und Frieden, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung an.