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DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Hamm: „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung" / "Gesetz zur Stärkung des Kreistags"
„Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Landesregierung die Sperrklausel (2,5 Prozent) bei Kommunalwahlen im Juni 2016 wieder eingeführt. Ein wenig zeitversetzt haben die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW zum 01.07.2016 Entwürfe für das "Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung" sowie das "Gesetz zur Stärkung des Kreistags" auf den Weg gebracht“, erläutert Alisan Sengül, Sprecher des Kreisverbandes Hamm.
„Das Gesetz zur Stärkung des Kreistags ist bestrebt, die Kreisordnung NRW näher an die Gemeindeordnung zu rücken. Kernpunkte dieser geplanten Angleichung sind dabei die Anhebung der Mindestfraktionsstärken in den kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften bei gleichzeitiger Neujustierung des Abstands zwischen Fraktionen und Gruppen bei den Zuwendungen. Weitaus gravierender ist dabei allerdings die Erweiterung der Möglichkeiten zur Verkleinerung der kommunalen Vertretungen im Kommunalwahlgesetz von derzeit maximal 6 Mandaten auf insgesamt 10 Mandate, das ist aus unserer Sicht nicht mit einem demokratischen Grundverständnis in Einklang zu bringen“, so Sengül weiter.
„Die Ratsmehrheit hat zukünftig die Möglichkeit die Schwelle zur Erreichung der Fraktionsstärke weiter anzuheben. Wobei nicht nur die mögliche Verkleinerung von Kommunalparlamenten im Gesetzentwurf steht, sondern auch die Erhöhung der Mindestmitgliederanzahl der Fraktionen. Hier wird in Großstädten die Hürde von 4 Mandaten wieder eingeführt, die vor einigen Jahren auf 3 Mandate abgesenkt wurde. Das beinhaltet den Abbau demokratische Rechte, denn die die Mitarbeit in Ausschüssen und Gremien, das Rede- und Antragsrecht sind an den Fraktionsstatus gebunden“, so Sengül abschließend.
Selda Izci, Mitglied der Landschaftsversammlung des LWL ergänzt: „In den Landschaftsverbänden (LWL und LVR) soll die Hürde zur Fraktionsbildung ab 2020 ebenfalls angehoben werden. Statt 4 sollen dann 5 Mitglieder zur Fraktionsbildung erforderlich sein. Und durch ein neues Verfahren zur Berechnung der Sitzverteilung in der Landschaftsversammlung kann es zur Benachteiligung von kleineren Parteien kommen, da unter bestimmten Bedingungen kein vollständiger Proporz mehr verlangt wird. Konkret könnten Parteien mit vielen Direktmandaten in der Landschaftsversammlung bevorzugt werden. Wir brauchen aber mehr Demokratie, nicht weniger! Die gesamte Novellierung scheint unter dem Oberbegriff mehr Geld für einige, aber gleichzeitig weniger demokratische Rechte" zu stehen.
