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DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln

DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln: Desaster mit Ansage: Verwaltung macht Rückzieher bei Sonntagsöffnungen

Im Hauptausschuss am kommenden Montag legt die Verwaltung eine Dringlichkeitsentscheidung vor, mit der sie alle bisher genehmigten Sonntagsöffnungen zurücknimmt.

Im Hauptausschuss am kommenden Montag legt die Verwaltung eine Dringlichkeitsentscheidung vor, mit der sie alle bisher genehmigten Sonntagsöffnungen zurücknimmt.

Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Jörg Detjen: „Seit über 10 Jahren kämpft DIE LINKE im Rat gegen die Sonntagsöffnungen. Wir hätten die SPD gerne als Bündnispartner gehabt, um diesen Spuk vorzeitig zu beenden. Sie hat immer für die Sonntagsöffnungen gestimmt. Dass sie jetzt die Verordnung in den Medien als ‘mangelhaft’ bezeichnet, wundert uns, zumal der frühere SPD-Stadtdirektor Kahlen die Sonntagsöffnungen vehement gegen unsere Kritik verteidigt hat.“

DIE LINKE forderte schon zu Beginn des Jahres die Verwaltung auf, die bereits genehmigten Sonntagsöffnungen erneut zu prüfen. Hintergrund war ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln, die Ladenöffnung am 8. Januar in Porz-Eil zu verbieten. Sie wurde als nicht gesetzeskonform eingestuft.

„In jedem normalen Unternehmen hätte man sofort alle vergleichbaren Konstellationen überprüft, um sich weitere Risiken zu ersparen", so Berndt Petri, Mitglied im zuständigen Wirtschaftsausschuss. „Die Stadt Köln dagegen bezeichnete ihre Verordnung gebetsmühlenartig als rechtssicher. Erst nachdem Ver.di Klage gegen alle weiteren Sonntagsöffnungen 2017 eingereicht hatte, macht sie einen Rückzieher, um einem totalen juristischen Desaster mit Ansage zu entgehen.“

Unser Dank gilt Gewerkschaften und Kirchen. Gemeinsam mit ver.di, DGB, der katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB), dem Katholikenausschuss, evangelischer und katholischer Kirche ist es gelungen, die Sonntagsruhe der Verkäuferinnen und Verkäufer zu retten und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch in Köln zum Durchbruch zu verhelfen. Demnach ist die Sonntagsruhe geschützt, Umsatzmaximierung und Shoppinginteresse aber nicht.