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DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Hamm

Verbindliche Bedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen im Zeitraum 2015 bis 2018, Marion Josten

Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,

wir werden diese Beschlussvorlage ablehnen.

Mit dem was wir heute hier beschließen sollen, begeben wir uns auf den Weg nach vorgestern, denn was die Verwaltung als großartiges Steuerungsinstrument beschreibt, war in der Vergangenheit bereits üblich. Wir haben allerdings nicht den Eindruck, dass mit dem Instrument Bedarfsplanung – wobei wir Planung grundsätzlich begrüßen – die Menschen im Fokus stehen. Im Gegenteil, die geplante Bedarfsplanung erstreckt sich ausschließlich auf den stationären Bereich, Tages- und Kurzzeitpflege bleiben außen vor. Und wie bereits im Bereich Behindertenhilfe auf der Landesebene (LWL) und in der Kinder- und Jugendhilfe soll hier Planung – die ja zunächst einmal überhaupt keine Planung darstellt, sondern von Annahmen ausgeht - nichts anderes bewirken, als dass Menschen eine Wahlmöglichkeit genommen wird.

Jeder, der auch nur im Ansatz im diesem Bereich über Kenntnisse verfügt, weiß, dass es in Hamm eben keine Überkapazitäten gibt. Wir haben das aktuell sowohl in den Einrichtungen aber auch in dem Bereich der gesetzlichen Betreuungen abgefragt und zur Kenntnis genommen, dass es in fast allen Einrichtungen Wartelisten gibt.

Selbst wenn in einzelnen Einrichtungen freie Plätze zur Verfügung stehen, muss in den Wohngruppen auch immer eine gewisse Homogenität in der Belegung berücksichtigt werden.

Insofern ist die Aussage der Verwaltung in Hamm werden keine neuen stationären Plätze benötigt, schlichtweg falsch. Und natürlich wird sich durch die Annahme dieser Beschlussvorlage auch – wie in der Vorlage ausgeführt - das zukünftige Nutzungsverhalten deutlich ändern, denn was nicht angeboten wird, kann eben auch nicht genutzt werden.

Im Ergebnis ist dieses vielleicht durchaus sinnvolle Steuerungsinstrument nichts anderes, als der Versuch zu Lasten der Wahlfreiheit wieder einmal Gelder einzusparen. Hinter der Begrifflichkeit Bedarfsplanung verbirgt sich nichts weiter als die Umsetzung des Dogmas ambulant vor stationär. Wir bleiben bei der Feststellung, jeder Mensch muss seinen Aufenthaltsort selbstbestimmt wählen können.