Duisburg solidarisch - Task Force Problemimmobilien weiterentwickeln
Der Rat möge beschließen:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung die Task Force Problemimmobilien zu unterstützen, sodass bei Räumungen neben den rechtlichen auch die sozialen Aspekte stärker Berücksichtigung finden.
- Bewohner*innen, die von Räumungen durch die Task Force Problemimmobilien betroffen sind, werden frühzeitig über die anstehende Überprüfung der Immobilie und einer möglichen Untersagung der Nutzung ihrer Wohnung in Kenntnis gesetzt. Es wird ihnen ein angemessener Zeitraum eingeräumt, um ihre Wohnungen verlassen zu können. Sollte eine sofortige Räumung unumgänglich sein, werden Rauchmelder - soweit noch nicht vorhanden - in den Wohnungen installiert und eine Brandwache eingerichtet, um entsprechend mehr Zeit für die Bewohner*innen zu gewinnen.
- Die Stadt verhindert durch geeignete Maßnahmen, dass Kinder im Zuge der Räumung „verlorengehen“. Die Stadt unterstützt die Familien und gewährleistet, dass die Kinder weiterhin ihre Kita und Schule besuchen können.
- Sollte der Vermieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, angemessenen Ersatzwohnraum für die Bewohnerschaft zur Verfügung zu stellen, wird die Stadt Duisburg sicherstellen, dass allen geräumten Bewohner*innen eine angemessene Wohnung, möglichst in der Nähe des ursprünglichen Wohnorts, zur Verfügung gestellt wird. Eine Unterbringung in einer Notunterkunft wird explizit ausgeschlossen.
- Bei grob fahrlässig handelnden bzw. kriminellen Vermietern, werden alle juristischen Mittel ausgeschöpft, um etwaige Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt und den Versorgungsbetrieben durchzusetzen und strafrechtlich relevantes Verhalten zu sanktionieren.
- Die Verwaltung gibt jährlich einen Sachstandsbericht über die Arbeit der Task Force Problemimmobilien.
Begründung:
Der Schutz von Leib und Leben und der Kampf gegen gierige, rücksichtslose und zum Teil kriminelle Vermieter sind wichtig und müssen auch in Zukunft weitergeführt werden. Gleichwohl gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Kritik an der Vorgehensweise der Task Force Problemimmobilien.
Für die Bewohnerschaft, die von den Räumungen durch die Task Force betroffen sind, entsteht eine dramatische Ausnahmesituation. Der plötzliche und unvermittelte Verlust der eigenen Wohnung aufgrund der Räumung durch die Task Force Problemimmobilien ist für die betroffenen Bewohner*innen ein traumatisches Ereignis. Die Bewohnerschaft lebt in der Regel in prekären Lebenslagen. Die plötzliche Räumung führt zu weiterer Ungewissheit, verstärkt Ängste, Gefühle der Hilflosigkeit und Ohnmacht. Die Bewohner*innen werden aus ihrem gewohnten Lebensumfeld herausgerissen und wissen oftmals nicht, wo sie die nächsten Wochen und Monate wohnen sollen. Besonders belastend ist diese Situation für die Kinder, die ihre vertraute Umgebung und Freunde verlassen müssen. Vielfach müssen die Kinder im Zuge der Räumung die Kita und Schule wechseln oder können diese sogar Monate lang nicht mehr besuchen, bis sie einen neuen Platz gefunden haben.
Um zu verhindern, dass Duisburger*innen durch die Räumung der Task Force in eine absolute Notlage geraten, sollte die Arbeit der Task Force Problemimmobilien weiterentwickelt und durch soziale Maßnahmen ergänzt werden.
Viele der plötzlich wohnungslos gewordenen Familien suchen Unterschlupf bei Freunden oder Verwandten, die meist selbst in beengten Verhältnissen leben. Das erhöht auch das Ansteckungsrisiko – gerade in Zeiten der Pandemie.
Die Bewohner*innen werden zukünftig frühzeitig über Räumungen informiert. Sollte das aufgrund einer unmittelbaren Gefahrenlage durch Brandschutzmängel nicht möglich sein, werden Rauchmelder - soweit noch nicht vorhanden - in den Wohnungen installiert und Brandschutzwachen eingerichtet, damit die Bewohnerschaft ausreichend Zeit zur Räumung ihrer Wohnungen erhält.
Kinder müssen unter besonderem Schutz stehen. Die Stadt entwickelt deshalb geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder ihren Kita- bzw. Schulplatz verlieren.
Des Weiteren muss gewährleitet sein, dass den Bewohner*innen adäquater Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt wird. Sollte der Vermieter seinen Verpflichtungen hier nicht nachkommen, muss die Stadt Duisburg der Bewohnerschaft eine angemessene Wohnung zur Verfügung stellen. In Dortmund besteht für derartige Fälle ein Wohnraumvorhalteprogramm. Als im Jahr 2019 die Häuser der Husemannstraße 1 und 3 in Hochheide aus Brandschutzgründen geräumt wurden, wurde den damaligen Bewohner*innen über das Amt für Wohnen 600 Wohnungen zur Auswahl angeboten, die sie, so die Aussagen, noch am selben Tag hätten beziehen können. Analog zu diesem vorbildlichen Verhalten der Stadt soll in Zukunft allen von Räumungen betroffenen Menschen ein Angebot zu einer adäquaten Unterbringung in einer Wohnung gemacht werden. Diese Wohnung sollte möglichst nah am ursprünglichen Wohnort liegen. Grob fahrlässig handelnde bzw. kriminelle Vermieter müssen mit aller Härte des Rechtsstaats sanktioniert werden.
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