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Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Duisburg

Räumung von Wohngebäuden in der Gravelottestraße durch die Task Force Problemimmobilien

In der vergangenen Woche konnte der Presse entnommen werden, dass drei Häuser in der Gravelottestraße von der Task Force Problemimmobilien geräumt wurden. Der Stadtsprecher Sebastian Hiedels wurde in der Presse mit folgenden Worten zitiert: „Es wurden eklatante Brandschutzmängel festgestellt. Der Treppenboden war mit Holz verkleidet, es gab Brandlasten im Treppenhaus. Aufgrund der damit einhergehenden Gefahr für Leib und Leben wurde eine sofortige Nutzung für alle Gebäude untersagt.“

Wie zu lesen war, mussten 60 Bewohner*innen ihre Wohnungen umgehend verlassen. Die Menschen wurden aus ihrem gewohnten Lebensumfeld herausgerissen. Der Verlust der eigenen Wohnung stellen eine sowohl hohe finanzielle als auch nervliche Belastung für die Bewohnerschaft dar.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann wurden die Bewohner*innen der drei Häuser in der Gravelottestraße über die Räumung ihrer Wohnung informiert? Wie viel Zeit hatten die Bewohner*innen zwischen der Aufforderung ihre Häuser zu verlassen und dem Moment der Räumung?
  2. Wurde den Bewohner*innen angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen durch den Vermieter zur Verfügung gestellt? Wenn nein: Warum nicht? Laut WAG NRW § 8 (4) hat der Vermieter auf Verlangen der Gemeinde Sorge zu tragen, dass die Bewohnerschaft anderweitig zu zumutbaren Bedingungen untergebracht wird. Welche Folgen hat eine Verweigerung für den Hauseigentümer?
  3. Lt. Presse wurde den Bewohnern angeboten, in einer Notunterkunft unterzukommen. Um welche Notunterkünfte handelt es sich hier? Entsprechen Notunterkünfte einem angemessenen Ersatzwohnraum?
  4. Wie viele Kita-Kinder sowie Kinder im schulpflichtigen Alter sind von der Räumung der drei Häuser in der Gravelottestraße betroffen?
  5. Wo halten sich die betroffenen Kita-Kinder und Schüler*innen derzeit auf?
  6. Ist abgesichert, dass diese Kinder weiterhin wohnortnah ihre Kita und Schule besuchen können? Gibt es Kinder, die seit der Räumung ihre Kita oder ihre Schule nicht mehr besuchen? Wenn ja: Wie viele? Gehen diese Kinder in andere Betreuungseinrichtungen bzw. Schulen? Gibt es Kinder die zurzeit aufgrund fehlender wohnortnähe keine Betreuung und Schule in Anspruch nehmen können?
  7. Welche Maßnahmen wurden seitens der Stadt getroffen, damit der Schul- und Kitabesuch der Kinder in ihrer gewohnten Umgebung weiterhin sichergestellt ist?
  8. Welche möglichen Brandschutzmängel zwingen die Verwaltung zu einer sofortigen Räumung einer Immobilie? Bitte um detaillierte Darstellung der Mängel.
  9. Warum wurde nicht eine Brandschutzwache installiert, damit die Bewohner ausreichend Zeit haben Ersatzmöglichkeiten zu finden?
  10. Ist eine Räumung von Wohngebäuden, in denen Holztreppen bzw. ein mit Holz verkleideter Treppenboden vorhanden sind, zwingend vorzunehmen? Ergeben sich hieraus „eklatante Brandschutzmängel“ und eine damit „einhergehende Gefahr für Leib und Leben“, die eine sofortige Untersagung der Nutzung dieser Gebäude nach sich zieht? Oder ergibt sich erst aus der Kombination aus Holz verkleidetem Treppenboden und Brandlasten („Gerümpel“), die von den Wirtschaftsbetrieben entsorgt wurden, die sofortige Untersagung der Nutzung?
  11. Führt das Vorfinden einer Holztreppe oder eines mit Holz verkleideten Treppenbodens zwangsweise zur sofortigen Untersagung der Nutzung dieser Gebäude? Oder müssen weitere Faktoren wie z.B. fehlende Brandschutztüren hinzukommen?
  12. Ein beträchtlicher Teil von Wohngebäuden in Duisburg besitzt eine Holztreppe oder einen mit Holz verkleideten Treppenboden. Zudem ist davon auszugehen, dass in vielen Wohngebäuden keine Brandschutztüren installiert sind. Bei 79.000 Wohngebäuden in Duisburg dürften Tausende Wohngebäude eklatante Brandschutzmängel vorweisen.

a. Ist der Stadt bekannt wie viele derartige Wohngebäude in Duisburg vorzufinden sind? Wenn nein: Warum gibt es keine systematische Erfassung von Gebäuden?
b. Besteht bei diesem Teil des Duisburger Wohngebäudebestandes gegebenenfalls ein eklatanter Brandschutzmangel, der eine sofortige Untersagung der Nutzung zwingend erforderlich macht, da eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht?
c. Mit welchen Sofortmaßnahmen reagiert die Stadt Duisburg auf die eklatanten Brandschutzmängel in einem anzunehmenden beträchtlichen Teil des Duisburger Wohngebäudebestandes, um eine Gefahr für Leib und Leben abzuwenden?

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