Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Salzkotten

Antrag - Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Die Linksfraktion Salzkotten hat genau wie die Linksfraktion Velbert einen Antrag zur Einführung Gesundheitskarte für Flüchtlinge verfasst, aber mit einer ausführlicheren Begründung.

Die Linksfraktion Salzkotten beantragt, im SchuFaSo- Ausschuss bzw. ergänzend im Haupt-Ausschuss oder Rat den folgenden Beschluss zu fassen:

Die Stadt Salzkotten tritt unverzüglich der "Rahmenvereinbarung zur Gesundheitskarte für

Asylbewerber zwischen den großen Krankenkassen und dem Land NRW ..." bei und die Verwaltung wird mit der Umsetzung (Antragstellung, Bearbeitung, Begleitung) beauftragt.

 

Begründung

 

Kürzlich hatte die Linksfraktion Salzkotten den Antrag (Drs. 080/15 zum Schul-, Familien- und Sozial-Ausschuss vom 16.06.2015) gestellt, im Bereich der Stadt für Flüchtlinge eine Gesundheitskarte zur medizinischen Versorgung in Abstimmung mit örtlichen Krankenkassen zur Verfügung zu stellen bzw. entsprechende Initiativen zu entwickeln. Dieser Antrag war zurückgestellt worden mit dem Hinweis auf sich abzeichnende Landesinitiativen.

Nach Bremen und Hamburg hat NRW als erstes Flächenland reagiert und entsprechende Rahmenvereinbarungen geschlossen, denen die Städte auf Antrag beitreten, so dass ab 2016 den Asylbewerbern eine Gesundheitskarte ausgehändigt werden kann. Eine große Erleichterung für die Flüchtlinge selbst, die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, die (Sozial-) Verwaltungen!!

 

Wie das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter mitteilt, führt

Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge (G-Karte NRW) ein. „Mit der NRW-Gesundheitskarte schaffen wir die Voraussetzungen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen und zur Entlastung der Kommunen“, erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens heute (28.08.2015) in Düsseldorf. „Flüchtlinge, die akute Schmerzen haben oder krank sind, sollen künftig direkt zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen können – wie jeder andere Mensch in Deutschland auch. Kommunen können durch Einführung der G-Karte NRW ihren bürokratischen Aufwand bei der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge reduzieren“, so Steffens weiter.
 
Eine entsprechende Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge gegen Kostenerstattung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch V hat Ministerin Steffens heute mit den Verantwortlichen von sieben Krankenkassen unterzeichnet: Neben der AOK NordWest beteiligen sich die AOK Rheinland/Hamburg, die Novitas BKK, die Knappschaft, die DAK Gesundheit, die Techniker Krankenkasse und die Barmer GEK an der G-Karte NRW. Einbezogen in die Verhandlungen waren auch die kommunalen Spitzenverbände und einzelne Kommunen. Weitere Kassen können der Vereinbarung beitreten.

„Durch diese Vereinbarung wird die Gesundheitsversorgung der Asylbewerberinnen und -bewerber eindeutig verbessert“, sagte Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest: „Die Krankenkassen stellen ihre Kompetenz zur Verfügung, damit die Flüchtlinge Zugang zu medizinischen Leistungen bekommen. Jeder bekommt eine Gesundheitskarte und damit ist allen gedient: Der Hilfebedürftige wird diskriminierungsfrei versorgt, die Ärzte und Krankenhäuser bekommen die Leistungen unkompliziert und zuverlässig ohne zusätzliche Bürokratie bezahlt. Die Kommunen brauchen keine neuen und teuren Strukturen aufzubauen (…). Die Beitragszahler werden hierdurch übrigens nicht belastet, weil die Kosten über Steuermittel von den Kommunen bezahlt werden“, so Litsch weiter.
  
Bisher müssen Flüchtlinge in der Regel innerhalb von bis zu 15 Monaten nach ihrer Ankunft in einer Kommune jeweils erst einen Behandlungsschein bei der örtlichen Behörde beantragen, bevor sie eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen dürfen. Dabei sollen Beschäftigte der Kommunen über die Behandlungsnotwendigkeit entscheiden. Kommunen, die der Vereinbarung über die G-Karte NRW beitreten, können künftig für die ihnen zugewiesenen Flüchtlingen sofort bei einer gesetzlichen Krankenkasse eine Gesundheitskarte beantragen, die eine Inanspruchnahme medizinischer Hilfe ohne bürokratische Umwege ermöglicht, und dabei die Erfahrung der Krankenkasse bei der Gesundheitsversorgung nutzen.
  
Die Rahmenvereinbarung zwischen dem NRW-Gesundheitsministerium und den Kassen über die G-Karte NRW regelt u.a. die Kostenerstattung für die Krankenkassen, die in diesem Fall als Dienstleister für die Kommunen tätigt werden. Der Umfang der gesundheitlichen Versorgung ist bundesgesetzlich geregelt (durch das Asylbewerberleistungsgesetz). Für die Ausführung sind in NRW die Städte und Gemeinden zuständig (Gesetz zur Ausführung des AsylbLG) (…). Die Rahmenvereinbarung erspart den Kommunen Einzelverhandlungen mit den Kassen, reduziert den Verwaltungsaufwand und sorgt für klare, verlässliche und einheitliche Bedingungen für alle“.

Dateien