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DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln

Auswirkungen von Landeskürzungen und Aufgabenübertragungen auf den städtischen Haushalt

by epSos.de at flickr.com

In den letzten Jahren wurden die kommunalen Haushalte in NRW auf vielfältige Weise durch Maßnahmen der Landesregierung belastet. Dies geschah durch Kürzungen und die Streichung von Zuwendungen sowie durch die Übertragung von Aufgaben an die Kommunen ohne ausreichende finanzielle Kompensation.

Wir bitten die Verwaltung um die Darstellung der Auswirkungen derartiger Maßnahmen auf die Haushalte 2008/2009 bzw. den Haushalt 2010 im Vergleich zum Haushalt 2007. Wir bitten die Verwaltung, hierbei an eine Anfrage ähnlichen Inhalts aus dem Jahr 2006 an den Finanzausschuss anzuschließen (1252/006). Unsere Fragen sind im Einzelnen:

1. Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich durch Kürzungen und Streichungen von Zuwendungen des Landes an die Stadt Köln? Wir bitten um die Berücksichtigung insbesondere der folgenden Bereiche:

  • Veränderungen im Gemeindefinanzierungsgesetz
  • Veränderungen im Weiterbildungsgesetz
  • frühkindliche Bildung und Betreuung
  • Einführung von Ganztagsschulen
  • Fahrtkosten für Schüler
  • Krankenhausumlage
  • Arbeitslosenzentren und ?beratungsstellen
  • Frauenhäuser

 

In welchen weiteren Bereichen gibt es Kürzungen oder Streichungen?

2. Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich durch die Übertragung von Aufgaben vom Land auf die Kommunen bzw. auf kommunaleigene Betriebe für die Stadt Köln? Wir bitten um Berücksichtigung insbesondere der folgenden Punk

  • Kommunalisierung der Umweltverwaltung
  • Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung
  • Übertragung der hoheitlichen Aufgabe Gefahrenabwehr an Hafenbetreiber (durch Hafensicherheitsgesetz von 2007)

In welchen weiteren Bereichen wurden Aufgaben übertragen?

Welche finanziellen Auswirkungen haben diese?

3. Aufgrund der fehlenden Beachtung des Konnexitätsprinzips bei der Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung und der Umweltverwaltung hat die Stadt Köln zusammen mit anderen Städten Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die mündliche Verhandlung ist für den 9. 2. 2010 anberaumt.

Für wann rechnet die Verwaltung mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichts?

 

Hier die Antwort der Verwaltung zum Download.