Barrierefreie Gestaltung von Notfalleinrichtungen für Gehörlose in Aufzügen - technische Nachrüstung
UN-Behindertenrechtskonvention:
Artikel 9: Zugänglichkeit (Barrierefreiheit)
Ursprung des Antrages:
Fraktion DIE LINKE Herten, NRW, 24.11.2009
Antrag:
Der Rat (Kreistag) beauftragt die Verwaltung festzustellen, in welchen öffentlichen Gebäuden der Stadt (des Kreises)ggf. eine technische Nachrüstung veranlasst werden kann, die es Gehörlosen und Taubstummen ermöglicht, im Notfall Kontakt aufzunehmen. Weiterhin möge die Verwaltung ermitteln, mit welchen Kosten eine solche Nachrüstung verbunden wäre.
