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Bochum

Einführung eines Kinder- und Jugendparlaments

by juliusaustria at flickr

Die Verwaltung wird aufgefordert, Konzepte für Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln. Die Bochumer Kinder und Jugendliche aus Vereinen, Schulen und Verbänden sollen maßgeblich in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.

TOP 4.1: Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, Konzepte für Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln. Dazu gehören Konzepte:


● zur Einrichtung von Kinder- und Jugendparlamenten,


● zur Einrichtung eines Jugendstadtrates,


● zur Einrichtung einer JugendBotschaft,


● zur Durchführung einer Jugendbefragung,


● zur Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen auf Bezirksebene, z.B. in Form von Jugendräten,


● zur Durchführung anderer projektorientierter Beteiligungsmöglichkeiten.

Die Bochumer Kinder und Jugendliche aus Vereinen, Schulen und Verbänden werden maßgeblich in die Entscheidungsfindung einbezogen. Dazu sollen Expertenanhörungen stattfinden, in denen Fachleute und Beteiligte aus anderen Städten und Gemeinden über entsprechende Erfahrungen berichten. Schwerpunkte der Anhörung bilden dabei:


● die Alterspannbreite der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der o.g. Maßnahmen,


● mögliche Wahlmodi für ein Kinder- und Jugendparlament,


● Wirkungs- und Aufgabenbereiche eines Kinder- und Jugendparlamentes und einer JugendBotschaft,


● finanzielle Ausstattung und Kosten der o.g. Maßnahmen,


● Organisation und Begleitung dieser Maßnahmen durch Rat, Ausschüsse, Bezirksvertretungen, Kinder- und Jugendarbeit, Verwaltung und Schulen.

Begründung:

Bei der Untersuchung und Schaffung von Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendlichen sollte sich nicht nur auf das Kinder- und Jugendparlament beschränkt, sondern die ganze Bandbreite verschiedener Modelle  berücksichtigt werden.  So gibt es in Dortmund gute Erfahrungen mit der Einrichtung einer JugendBotschaft im Rathaus. Diese ermöglicht jungen Menschen Einblicke in politische und demokratische Zusammenhänge und vermittelt zwischen Jugend und Politik. In Stuttgart sind 2010 Jugendliche zwischen 15 und 21 Jahren zu verschiedenen Themen befragt worden. Die Ergebnisse dieser Jugendbefragung war die Diskussionsgrundlage für ein Jugendhearing im Februar 2011. In anderen Städten sind Jugendräte auf Bezirksvertretungsebene eingereichtet worden oder sogar Jugendstadträte mit weitgehenden Rechten. Projektorientierte Beteiligungsmöglichkeiten sind den Bedürfnissen von Kinder und Jugendlichen am ehesten angepasst.
Die Hearings sollen den Kindern und Jugendlichen eine Orientierungshilfe geben und zur Entscheidungsfindung beitragen.