Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Bochum

EinwohnerInnen-Fragestunde

Mit der Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner soll die Bürgerbeteiligung in Musterstadt verbessert und ausgeweitet werden. Eingebracht von der Linksfraktion Bochum

Musterstadt, den x.y.2009

Antrag

 

zur Sitzung des Rates am x.y.2009

 

Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner

 

Der Rat möge folgenden Beschluss fassen:

§ 2a der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

? § 2a

Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner

(1) Grundsätzlich findet in Ratssitzungen als erster Tagesordnungspunkt eine Fragestunde für Einwohner und Einwohnerinnen statt. Der Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin unterrichtet die Einwohner und Einwohnerinnen durch die öffentliche Bekanntmachung über den Termin der Fragestunde.

(2) Jede Einwohnerin und jede Einwohner kann zu einem Thema nur je eine Frage stellen. Fragen können an den Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin oder eine Fraktion gerichtet werden. Zulässig sind nur Fragen, die den Aufgabenbereich der Stadt Bochum zum Gegenstand haben und keine Beurteilung oder Bewertung enthalten.

(3) In der Fragestunde mündlich gestellte Fragen können unmittelbar mündlich oder müssen ansonsten grundsätzlich innerhalb von drei Wochen schriftlich beantwortet werden.

(4) Schriftlich gestellte Fragen sind dem Oberbürgermeister / der Oberbürgermeisterin spätestens am 8. Werktag vor der Fragestunde mitzuteilen und in der Fragestunde mündlich zu beantworten. Hierauf ist in der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen. Schriftlich gestellte Fragen werden nur dann mündlich beantwortet, wenn der oder die Fragenstellende anwesend ist.

(5) Der Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin leitet die Frage unverzüglich der Person oder der Fraktion zu, an die sie gerichtet ist. Es sind Fragen zurückzuweisen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fallen oder deren Beantwortung gesetzliche Vorschriften oder schutzwürdige private Interessen verletzen würde; es können solche Fragen zurückgewiesen werden, die offensichtlich unverständlich oder nach Inhalt oder Form beleidigend sind.

(6) In der Sitzung ruft der oder die Vorsitzende die schriftlichen Fragen in der Reihenfolge ihres Eingangs nach Abs. 4 auf.

(7) Die Antworten werden von der Person gegeben, an die die Frage gerichtet ist. Eine Zusatzfrage ist erlaubt. Für die Fraktionen spricht der oder die Fraktionsvorsitzende oder ein beauftragtes Fraktionsmitglied. Der Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin kann die Beantwortung der an ihn / sie gerichteten Fragen dem oder der fachlich zuständigen Dezernentin / Dezernent übertragen. Eine Diskussion über die gestellten Fragen und die erteilten Antworten ist unzulässig.

(8) Fragestunden betragen bis zu 60 Minuten. Fragen, die in dieser Zeit nicht beantwortet werden können, werden im Einvernehmen mit dem Fragensteller schriftlich oder in der folgenden Ratssitzung beantwortet. Dies gilt auch, wenn die Beantwortung einer Frage aus anderen Gründen nicht möglich ist.

(9) Fragen, die ein schwebendes Rechtsbehelfs- oder Gerichtsverfahren betreffen oder auf die Offenbarung vertraulicher Inhalte gem. § 3 Abs. 2GeschO abzielen, dürfen nicht beantwortet werden.?

 

Begründung:

Mit der Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner soll die Bürgerbeteiligung in Musterstadt verbessert und ausgeweitet werden. Die bisherigen Regelungen haben sich nicht bewährt. In der gesamten letzten Legislaturperiode gab es keine einzige Frage von Einwohnerinnen und Einwohnern. Das lag wahrscheinlich auch an der Bürgerunfreundlichkeit der bestehenden Regelungen. So müssen die Fragen 14 Tage vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden. In anderen Städten NRWs werden Fragestunden der Einwohnerinnen und Einwohner lebhaft - auch gerade mündlich -genutzt.

Die Fragestunde stellt zudem eine sinnvolle Ergänzung des Ausschusses für Bürgeranregungen dar. Sie macht Politik erfahrbar und transparenter.

 

Für die Fraktion

Frieda Heinrich