Gebärdendolmetschung bei Ratssitzungen und -übertragungen
Antrag, Bonn
10.01.2013
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen Rat
Inhalt des Antrages
Bei Sitzungen des Stadtrats erfolgt zukünftig eine Gebärdendolmetschung, die zugleich bei den Internetübertragungen auf der städtischen Website live in einem kleineren, aber vergrößerbaren Fenster eingeblendet wird. Eine eventuelle Archivierung bezieht diese Simultanübersetzung mit ein.
Begründung
Menschen mit Hörbehinderung sollte die Teilnahme am kommunalen Politikleben erleichtert werden, indem als ein Beitrag zu mehr Teilhabe die öffentlichen Ratssitzungen auch in deutscher Gehörlosensprachübersetzung angeboten werden. Sowohl die Behindertenrechtskonvention selbst (etwa Art. 9 und 21) als auch die Bundesregierung in ihrem ,Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen' (z.B. S. 87) heben die Bedeutung eines gebärdesprachlichen Zugangs hervor.
Die Stadt Luxemburg bietet bereits heute ein solches Angebot. Ihre Ratssitzungen sind dann auch über die städtische Website abrufbar (siehe:
http://www.vdl.lu/Politique+et+Administration/Conseil+communal/Livestream.html - Button [Archive]). Die geschätzten Kosten für die Dolmetschung belaufen sich auf max. etwa 6000 pro Jahr.
