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Duisburg

Gründung eines Stadtelternrates

by gumtau at flickr

Das Duisburger Jugendamt soll die Gründung eines Stadtelternrates der Kindestagesstätten in städtischer und freier Trägerschaft initiieren.

Antrag

Das Jugendamt initiiert die Gründung eines Stadtelternrates der Kindestagesstätten in städtischer und freier Trägerschaft.

Der Stadtelternrat soll zu allen Angelegenheiten, welche die Finanzierung, die Sach- und Personalausstattung, die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes, den Ausbau bzw. die Einschränkung des Angebotes im Bereich des Kindertagesstätten einschließlich der Familienzentren und der Sprachförderung vor der Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss angehört werden. Ein Vertreter des Stadtelternrates soll mit beratender Stimme an den Sitzungen des Jugendhilfeausschuss teilnehmen.

 

Begründung:

Durch das Kinderbildungsgesetz, den Ausbau der U3- und Ganztagsbetreuung sowie die Einrichtung von Familienzentren ergeben sich in den nächsten Jahren erhebliche Veränderungen in der Angebotsstruktur im Kita-Bereich. Die erforderlichen Umstrukturierungen sollten nicht nur mit den einzelnen Trägern abgestimmt werden, sondern auch Elternwünsche weitgehend berücksichtigen. Viele Eltern engagieren sich bereits auf der Ebene der Einrichtungen für Verbesserungen im Interesse ihrer Kinder. § 9 Kinderbildungsgesetzes sieht eine Elternbeteiligung auf Einrichtungsebene ausdrücklich vor.  Durch einen Stadtelternrat würden sie die Möglichkeit erhalten, sich über Erfahrungen und Probleme auszutauschen, übergreifenden Themen gemeinsam zu besprechen und Anregungen und Kritik an die zuständigen Gremien weiter zu leiten und dadurch zu einer Optimierung des bestehenden Angebotes beitragen. Für die anstehende Überprüfung und Weiterentwicklung des Kinderbildungsgesetzes ist es zudem förderlich auch die Meinung der Elternschaft zu erfahren. Zugleich könnte durch die Gründung eines Stadtelterrates der Informationsfluss zwischen Politik, Verwaltung, Einrichtungen und Elternschaft verbessert werden. In zahlreichen anderen Städten gibt es bereits Elternräte, die erfolgreich arbeiten.  Die Einrichtung des Stadtelternrates entspricht dem Gebot von § 9 Kinderbildungsgesetz zur partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit von Eltern und Einrichtungen.

 

gez. Thome

gez. Ralf Pietras