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Keine pädagogisch motivierten Entlassungen aus OGTS-Gruppen

Antrag, Köln

AN/0169/2010
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Rat
Datum der Sitzung 02.02.2010

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Roters,
wir bitten Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 2. Februar 2010 zu nehmen.

Beschluss:

  1. Alle Grundschulkinder, die einmal in einem Hort oder einer Nachmittagsgruppe der Offenen Ganztagsgrundschule (OGTS) betreut wurden, haben Anspruch auf einen Platz in einer OGTS-Gruppe.
  2. Entlassungen aus pädagogischen Gründen sind nicht möglich.
  3. Bei schwierigen pädagogischen Situationen in OGTS-Gruppen unterstützen die städtischen Fachdienststellen die Träger bei der Suche nach einer Lösung, die das Verbleiben des Kindes in der OGTS-Gruppe ermöglichen. Dabei sollten Träger mit fachspezifischen Kenntnissen für spezialisierte Angebote in der OGTS gewonnen werden.

Begründung:

Auch nach dem Auslaufen der flächendeckenden Landesförderung für Horte besteht die Möglichkeit einer Landesförderung von Horten in sozialen Brennpunkten. Köln nimmt dieses Angebot nicht wahr und setzt stattdessen auf den Ausbau und die Qualitätsverbesserung der Offenen Ganztagsgrundschule.

Dabei ist es politischer Wille die OGTS als integratives System, das alle Kinder umfasst, zu etablieren, und die Absonderung von Kindern aus bestimmten Wohngebieten in Horten aufzulösen. Dabei wird im Übergang von den Horten zur OGTS zunächst ein deutliches Absinken des pädagogischen Standards in Kauf genommen.

In einem Schreiben der Jugendverwaltung vom 22. Juni 2009 heißt es: ,,Es ist durchaus richtig, dass es trotz des Erfolgsmodells OGTS immer noch Kinder gibt, denen das derzeitige Angebot nicht ausreicht. Die Konsequenz daraus darf aber nicht sein, weiterhin 2 Systeme und 2 Klassen von betreuten Schulkindern fortzuführen." Damit verbietet es sich, schwierige Kinder aufgrund des schlechteren Betreuungsschlüssels in der OGTS abzulehnen bzw. zu entlassen. Denn jedes entlassene Kind widerspricht dem integrativen Gedanken und schafft wiederum zwei Systeme: das der OGTS und das von entlassenen, ausgegrenzten Kindern.

Auch der Landeserlass zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich führt als Beispiele für Entlassungsgründe nur zwei formale Gründe (unregelmäßige Teilnahme, fehlende Zahlung von Elternbeiträgen) an. Der Verwaltung sind 22 Kündigungen aus pädagogischen Gründen im Schuljahr 2008/2009 bekannt.

Nach erfolgter Kündigung sollen mit den passenden Fachdienststellen (z.B. Allgemeiner Sozialer Dienst oder Familienberatung/Schulpsychologischer Dienst) passende Hilfsmöglichkeiten eruiert werden. Über den weiteren Verbleib der gekündigten Kinder machte die Verwaltung in einer Anfrage im JHA vom 23.6.2009 keine Angaben. Im oben genannten Schreiben zeigt die Jugendhilfeverwaltung bereits einen Weg auf, diese Ungleichbehandlung abzustellen. Dort ist von zusätzlichen Mitteln für die Qualitätsverbesserung, die notwendig erscheinen, die Rede. Träger mit fachspezifischem Know-how ,,sollten als Träger für spezialisierte Angebote in der OGTS gewonnen werden". Hier zeigt die Verwaltung einen Weg auf, Ausgrenzung und Entlassung aus pädagogischen Gründen zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen,
Gez. Jörg Detjen, Fraktionssprecher
Gez. Gisela Stahlhofen, Fraktionssprecherin