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Kitaplätze schnell, effizient und transparent vergeben

Antrag, Köln

AN/0636/2012
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Gremium Rat

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie um Aufnahme des folgenden Antrages auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung:

Beschluss:

  1. Die Stadt Köln richtet ein Internetportal für die Vergabe von Kitaplätzen ein. Freie Träger sowie Tageseltern sollen mit Anreizen dafür gewonnen werden, ihre Anmeldungen ebenfalls über dieses Portal laufen zu lassen. Dabei ist zu gewährleisten, dass die freien Träger und Tagespflegepersonen wie bisher ihre Plätze selbstständig vergeben.
  2. Die Verwaltung erstellt ein Konzept, in dem angestrebt wird, die Vergabe der Plätze mittelfristig zentral zu regeln. Die freien Träger sollen bei der Erstellung angemessen beteiligt werden. In dem Konzept sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
    2.1. Freie Träger sollen ebenso wie Tagespflegepersonen durch Anreize dafür gewonnen werden, die Platzvergabe in die Hände der Stadt zu legen. Nicht gewonnen werden sollen Betreuungseinrichtungen, die nur einem bestimmten Personenkreis offen stehen, z. B. Betriebskindergärten oder Kitas an der Universität. Die Träger können dabei verbindliche Kriterien mit der Stadt vereinbaren, z. B. dass bei konfessionellen Kindergärten ein bestimmter Prozentsatz der Plätze für Kinder mit entsprechender Konfession reserviert sind.
    2.2 Bei der Vergabe sollen wie bisher die Elternwünsche nach einem Platz in einer bestimmten Kindertagesstätte oder allgemein wohnort- bzw. arbeitsplatznaher Unterbringung berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll eine ausgewogene soziale und interkulturelle Mischung in den einzelnen Einrichtungen und Gruppen angestrebt werden.
    2.3 Die in SGB VIII, §24, Absatz 3 festgelegten Kriterien, welche Eltern bevorzugt mit Kinderbetreuungsplätzen versorgt werden müssen, müssen transparent und nachvollziehbar zur Anwendung kommen.
    2.4 Die Unterbringung von Geschwisterkindern in derselben Einrichtung ist zu garantieren.
    2.5 Inklusion soll von der Ausnahme zur Regel werden.
    2.6 Die Sozialraumorientierung des Systems muss gewahrt bleiben, d. h. die Kindertagesstätten müssen eine Notfallreserve an Plätzen bereithalten, falls die Akteure des Sozialraums in Übereinkunft mit den Eltern die schnelle Aufnahme eines Kindes für notwendig erachten.

Begründung:

Das bisherige, nach städtischen und freien Trägern getrennte schriftliche Anmeldesystem für Kindertagesstätten führt zu großem Unmut bei allen Beteiligten.
Die Eltern beklagen die langen Wartezeiten auf eine Platzzu- oder ­absage, gerade für Kinder unter drei Jahren. Sie empfinden die Kriterien der Vergabe als nicht transparent und den Aufwand, sich in mehreren Einrichtungen bewerben zu müssen als belastend.
Von städtischer Seite ist das Verfahren aufwendig, weil Plätze aufgrund der Mehrfachbewerbungen oft mehrere Male vergeben werden müssen. Der tatsächliche Bedarf ist so erst spät und stark fehlerbehaftet festzustellen.

Eltern wenden sich aufgrund der oft langen Wartezeit nach der Anmeldung, in denen sie keine Nachricht der Stadt erhalten, vermehrt persönlich an die mit der Platzvergabe betrauten Verwaltungsmitarbeiter/-innen, die so als Beschwerdestelle für Eltern teilweise deren Unmut ausgesetzt sind. Das belastet nicht nur die städtischen Angestellten, sondern sorgt auch dafür, dass immer weniger Zeit für die tatsächliche Antragsbearbeitung bleibt.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter städtischer Kindertagesstätten leiden unter dem Druck, letztlich für die Garantie des Rechtsanspruchs auf einen Platz ab einem Jahr im August 2013 geradestehen zu müssen. Sie müssen nicht nur eine Ausreizung der gesetzlichen Obergrenze der Gruppenbelegung hinnehmen, sondern auch - im Gegensatz zu den freien Trägern ­ ab August 2013 alle Kinder aufnehmen, was in Stadtteilen mit besonderem Förderbedarf teilweise eine unausgewogene soziale Gruppenstruktur zur Folge haben wird.

Immer mehr Kommunen versuchen das Chaos und die Effizienzverluste bei der Kitaanmeldung durch ein internetgestütztes zentrales Anmeldesystem zu beseitigen. In Leipzig, Düsseldorf, Langenfeld und Berlin existiert ein solches System, in Dresden wird es 2013 eingeführt, in Hannover gerade entwickelt. In allen Kommunen läuft auch die Anmeldung bei Einrichtungen freier Träger über die zentrale Plattform. Die Platzvergabe selbst erfolgt dabei wie gehabt durch den jeweiligen Träger. Ein unbürokratisches, effizientes und transparentes Anmeldeverfahren kann dabei nur der erste Schritt sein.

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass der Bedarf an Plätzen für unter Dreijährige weitaus größer sein wird als 2013 in Köln realisiert ist. Denn ab August dieses Jahres besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern ab einem Jahr aufwärts. Die Stadt Köln möchte dazu bis zum Stichtag für 40 % der Kinder unter drei Jahren (U3) Plätze schaffen, wohl wissend, dass der wirkliche Bedarf in Großstädten wahrscheinlich weit darüber liegt. So erklärte die Dezernentin Frau Dr. Klein bereits im Mai 2010 im Express, sie bezweifle, dass diese Quote reichen wird.
In Berlin werden 63,2 % aller Kinder zwischen einem und drei Jahren betreut (Stichtag 31.12.2010), für 2015 rechnet die Verwaltung mit einem Bedarf von 70 %.

Ausgehend von einem Platzbestand für knapp 8 % der Kinder 2006 hat die Verwaltung und die beteiligten Akteure in den letzten sechs Jahren in einer unglaublichen Kraftanstrengung Großes geleistet. Trotzdem ist der Bedarf an U3-Plätzen nicht annähernd erfüllt.

Doch auch wenn Betreuungsplätze knapp sind, darf dieser Zustand nicht zu einer 2-Klassen-Betreuung führen: Auf der einen Seite freie Träger, die ihre Gruppen nicht überbelegen müssen und Einfluss auf die soziale und interkulturelle Struktur der Gruppen haben. Auf der anderen Seite städtische Kitas, die aufgrund des ausgereizten Belegungsschlüssels unattraktiver sind, und darüber hinaus den Rechtsanspruch erfüllen müssen. Das bedeutet, sie nehmen alle Kinder auf, haben aber kaum Steuerungsmöglichkeiten im Bezug auf eine ausgeglichene Mischung der Belegung.

Um hier ein Auseinanderdriften der Systeme zu verhindern soll die Verwaltung ­ in Zusammenarbeit mit den freien Trägern ­ ein Konzept der Vergabe aus einer Hand vorlegen, um steuerungs- und handlungsfähig zu bleiben.

Mit freundlichen Grüßen,
gez. Jörg Detjen, Fraktionssprecher
gez. Gisela Stahlhofen, Fraktionssprecherin