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Wuppertal

Livestream-Übertragung der Ratssitzungen im Internet

Antrag, Wuppertal

17.09.2012
Rat der Stadt Wuppertal

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,

die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE beantragen, der Rat der Stadt Wuppertal möge wie folgt beschließen:

Der Rat spricht sich dafür aus, dass künftig die Ratssitzungen live im Internet übertragen werden.Dazu wird die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Prüfergebnisse der Verwaltung ein Konzept zur Durchführung der Übertragungen von Ratssitzungen im Internet zu erarbeiten und dem Rat spätestens im Dezember vorzulegen.

Begründung:

Seit der Ratssitzung im Mai 2012, in der ein Prüfauftrag der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich abgelehnt wurde, stellte sich heraus, dass die Verwaltung die rechtlichen Hürden und die Kosten für die Internetübertragung der öffentlichen Ratssitzungen im Vergleich zu anderen Kommunen zu hoch angesetzt hat.

Das Innenministerium hatte in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP im Landtag im Juli diesen Jahres erklärt, dass Live-Übertragungen unter bestimmten Bedingungen zulässig sind (Landtagsdrucksache 16/243). Sie setzen vor allem voraus, dass die Mitglieder des Stadtrates der Übertragung zugestimmt haben.

Die Bezirksregierung hat keine juristischen Bedenken und bestätigt in § 15 der Geschäfts-ordnung für den Regionalrat: ?Die Bezirksregierung ist befugt, Bild- und Tonaufnahmen vonöffentlichen Sitzungen des Regionalrates und seiner Ausschüsse zu fertigen und live im Internetsowie Intranet des Landes zu übertragen. Aufzeichnungen der Sitzungen werden in einem Videoarchiv im Internet und Intranet des Landes auf der Homepage der Bezirksregierung gespeichert.?

Nach § 4 (1) der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wuppertal sind die Sitzungen des Rates öffentlich. Dies soll einerseits das Interesse der BürgerInnen an kommunaler Politik erhöhen, andererseits aber auch der Transparenz der Arbeit des Rates dienen.

Für viele BürgerInnen ist ein Besuch der Ratssitzungen aus beruflichen, gesundheitlichenoder terminlichen Gründen nicht oder nur unter erhöhtem Aufwand möglich. Insbesondere Menschen mit Handicap und mobilitätseingeschränkten MitbürgerInnen eröffnet das Internetmit dieser Maßnahme die Möglichkeit, an den demokratischen Entscheidungsprozessen inunserer Stadt teilzuhaben.

Um dennoch die Öffentlichkeit der Sitzungen zu gewährleisten, ist eine Übertragung derSitzungen im Internet sinnvoll. ?Ähnlich wie der physische öffentliche Raum ist auch dasInternet als ein öffentlicher Raum anzusehen?, bemerkte der damalige BundesinnenministerThomas de Maizière bereits 2010.

Da die Hürden um in diesen digitalen, öffentlichen Raum zu gelangen deutlich niedriger sind als in den physischen, sollte diese Möglichkeit der Gewährleistung von Öffentlichkeit genutztwerden.

Übertragen werden soll ausschließlich der öffentliche Teil der Sitzungen.In Bonn werden die Ratssitzungen bereits übertragen, Essen hat jüngst einenentsprechenden Beschluss gefasst und viele andere Städte in NRW diskutieren die Chancen der Internetübertragung von Ratssitzungen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Vorsteher
Jörn Suika
Gerd-Peter Zielezinski