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Düsseldorf

Mehreinnahmen durch städtische BetriebsprüferInnen

Antrag, Düsseldorf

Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Sitzung des Rates am 13.12.2012:

Für die Teilnahme an Betriebsprüfungen im Bereich Gewerbesteuer werden vier Stellen eingerichtet. Hierzu werden Mittel in Höhe von 350.000 EUR in den Haushalt eingestellt.

Begründung:

Die Kommunen sind an dem finanzamtlichen Verfahren der individuellen Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer grundsätzlich nicht beteiligt. Des Weiteren haben sie kein eigenes Einspruchsrecht gegen einen Gewerbesteuermessbescheid. Daher hat der Gesetzgeber ihnen ein Teilnahmerecht an Betriebsprüfungen eingeräumt. Es wird den Gemeinden damit ermöglicht, ihre verschiedenen Rechte schon im Steuerermittlungsverfahren auszuüben.

Dieses Auskunfts- und Teilnahmerecht nehmen verschiedene Großstädte im Bundesgebiet (z. B. Köln) als freiwillige Aufgabe wahr, Düsseldorf jedoch nicht. Die Gemeinden im Umland von Düsseldorf, die dieses Recht wahrnehmen, konzentrieren sich bei dem Einsatz auf Konzerne und Großbetriebe.

In Köln sind für diese Aufgabe sechs Stellen eingerichtet, welche zu erheblichen Mehreinnahmen führen: ?Durch die Tätigkeit der Betriebsprüfung werden pro Mitarbeiter und Jahr (nach erfolgter Einarbeitung) durchschnittlich ca. 1 Mio. EUR Gewerbesteuermehreinnahmen als Ist erwirtschaftet, die ansonsten nicht erwirtschaftet würden.? (Mitteilung Stadt Köln, Vorlagen-Nr. 0916/2012)

Laut Düsseldorfer Verwaltung wäre für jede Stelle in diesem Bereich mit Personalkosten in Höhe von rd. 75.000 Euro ? 84.000 EUR (ohne Verwaltungsgemeinkosten) pro Jahr zu rechnen. Dem würden die zu erwartenden erheblich höheren Mehreinnahmen gegenüberstehen.

Freundliche Grüße
Gilbert Yimbou        Angelika Kraft-Dlangamandla