Qualitätsverbesserung von Schulessen
Antrag, Bonn
18.02.2013
Schulausschuss
Inhalt des Antrages
Die Verwaltung entwickelt ein Konzept zur Ausgestaltung des Vergabeverfahrens zur Belieferung von Bonner Schulen mit Mittagessen. Kernpunkte sind die weitreichende Beteiligung der jeweiligen Schule (Beiräte, Schulkonferenz) an der konkreten Entscheidungsfindung über den Zuschlag sowie die Umstellung von einem Preis- auf einen mit weitreichenden Standardvorgaben untersetzten Qualitätswettbewerb. Kernpunkt ist die Vorgabe eines angemessenen Festpreises für den Anbieter, der unter Berücksichtigung eines vorab festgelegten sozialverträglichen Elternanteiles, die Fokussierung auf die qualitativen Angebotsmerkmale im Rahmen des Vergabeverfahrens ermöglicht. Neben den bereits bislang im Leistungsverzeichnis angeforderten Qualitätskriterien (vgl.
1210120ST2) wird
a) ein bestimmter Anteil an Bio-Produkten sowie solchen aus
b) regionaler Erzeugung vorgegeben,
wobei das Übertreffen der Mindestvorgabe jeweils positiv zu bewerten ist. Auch das Vorhalten
c) vegetarischer Alternativangebote sowie die
d) Zertifizierung nach der sogenannten Positivliste der Arbeitsgemeinschaft Schulverpflegung an der Hochschule Niederrhein stellen positive Vergabekriteriem dar. Die Verwaltung soll die Möglichkeit zur Zertifizierung gegenüber potentiellen Anbietern bekannt machen.
An der bisherigen Vergünstigung für Kinder mit Bonn-Ausweis wird vollumfänglich festgehalten. Das Konzept ist den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Die Stadt steht in der Verantwortung, eine qualitativ hochwertige Schulmittagessensverpflegung an Bonner Schulen zu gewährleisten. Der Wechsel der Ausschreibungssystematik von einem Preis- zu einem Qualitätswettbewerb trägt mit den im Antragstext genannten Standardvorgaben dieser Verantwortung Rechnung. Nach Ansicht der Antragsteller bieten die Eckpunkten des Konzepts der Berliner Bildungssenatorin zur Qualitätsverbesserung des Schulessens hierbei eine gute Orientierungshilfe.
