Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Resolution zu Atomtransporten - Köln lehnt Atomtransporte durch das Stadtgebiet ab

Antrag, Köln

AN/2283/2010
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Rat
Datum der Sitzung 14.12.2010

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Antrag auf die nächste Ratssitzung am 14.12.2010 zu setzen.

Der Rat möge beschließen:

Der Rat der Stadt Köln fordert die Bundesregierung auf,

  1. alle Atomtransporte zu stoppen bis ein Endlager zur Verfügung steht. Bis dahin lehnt der Rat den Transport von CASTOR-Behältern durch das Kölner Stadtgebiet und eine Verschiffung von Atommüll über den Rhein ab.
  2. die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die von Bundesbehörden genehmigten und/oder diesen bekannt gemachten radioaktiven Gefahrguttransporte, den betroffenen Bundesländern, aber auch den Kommunen - durch deren Gebiet sie führen - frühzeitig zur Kenntnis gegeben werden, damit die örtlichen Feuerwehren bereits im Vorfeld informiert werden können.


Begründung:

Die Bezirksregierung Münster hat der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) im November 2009 die Genehmigung erteilt, im Zwischenlager Ahaus Betriebs- und Stilllegungsabfälle aus deutschen Kernkraftwerken zwischen zu lagern. Die Genehmigung nach Paragraph 7 der Strahlenschutzverordnung sieht eine befristete Aufbewahrung für den Zeitraum von 10 Jahren vor. Danach erlischt die Genehmigung und weitere Transporte quer durch das Land sind notwendig.

Weiterhin haben die GNS und die Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH (BZA) auf Veranlassung des Forschungszentrums Jülich einen Antrag auf Änderung der bestehenden Aufbewahrungsgenehmigung für das Zwischenlager Ahaus gestellt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beim Bundesamt für Strahlenschutz soll geprüft werden, ob die zurzeit im Forschungszentrum Jülich lagernden Behälter vom Typ Castor THTR/AVR künftig auch im Zwischenlager Ahaus aufbewahrt werden können. Daraus resultieren Transporte von einem Zwischenlager in ein anderes statt in ein Endlager.

Wie den Medien bereits Anfang des Jahres 2009 zu entnehmen war, ist die Genehmigung für die Lagerung der 152 Castor-Behälter in Jülich bis Mitte 2013 befristet. Für ein weiteres Verbleiben der Brennelemente in Jülich über diesen Zeitraum hinaus müsste in dem Anlagenkomplex umfangreich investiert werden. Um Geld zu sparen, werden die Castoren quer durch dicht besiedeltes Gebiet durch das Land zum Beispiel nach Ahaus transportiert, um ebenfalls nach einiger Zeit wieder abtransportiert zu werden.

Aus der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss (1725/2010) geht hervor, dass die Stadt Köln keine Informationen über den Transport von radioaktiven Stoffen erhält: ,,Die auf dem Transportweg liegenden Gebietskörperschaften werden über diesen Sachverhalt nicht informiert." Selbst die Feuerwehr Köln, die nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 (GV. NRW. 1998 S. 122 / SGV. NRW. 213); zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2007 (GV. NRW. 2007 S. 662) dazu verpflichtet ist, eine den örtlichen Verhältnissen angepasste leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten, um Schadenfeuer zu bekämpfen, sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (§1, Abs. 1 FSHG) - dazu gehören auch die Gefahrenabwehrmaßnahmen bei Unfällen mit Gefahrgut, also auch mit radioaktiven Stoffen ­ wird über Atomtransporte auf dem Stadtgebiet nicht informiert.

Mit den nächsten Transporten aus Jülich durch Kölner Stadtgebiet ist zu Beginn des Jahres 2011 zu rechnen, weshalb sich der Rat bereits heute damit beschäftigen muss. Weder der genaue Zeitpunkt und die genaue Fahrroute der Transporte noch Art und Menge der radioaktiven Stoffe sind der Stadt Köln bekannt, so dass die Stadt Köln keine Aussage dazu treffen kann, welcher so genannte größte anzunehmende Unfall mit welchen Folgen für die Bevölkerung bei den Transporten eintreten könnte und wo die gefährlichsten Stellen im Stadtgebiet sind.

Da der Rat der Stadt Köln eine Verpflichtung gegenüber den Menschen hat, die in der Stadt leben, muss er, so lange ihm die konkrete Gefahrenabwehr verunmöglicht wird, das grundsätzliche Gefährdungspotenzial minimieren und Transporte radioaktiver Stoffe durch das Stadtgebiet auf Straße, Schiene oder zu Wasser ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen,
gez. Jörg Detjen, Fraktionssprecher DIE LINKE.
gez. Gisela Stahlhofen, Fraktionssprecherin DIE LINKE.