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Bochum

Sozialtarif für Strom und Gas

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadtwerke Bochum GmbH zu verhandeln, wie und unter welchen Bedingungen die Einführung eines Sozialtarifes für den Strom- und Gasbezug realisierbar ist.

Der Rat möge folgenden Beschluss fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadtwerke Bochum GmbH zu verhandeln, wie und unter welchen Bedingungen die Einführung eines Sozialtarifes für den Strom- und Gasbezug realisierbar ist.  

 

Bei einer möglichen Einführung eines solchen Tarifes soll der Anreiz zum sinnvollen Umgang mit Energie nicht geschmälert werden. Hier könnte eine verbindliche Energieberatung als Voraussetzung für die Gewährung eines Sozialtarifes gesehen werden. Für diesen Sozialtarif  ist gegebenenfalls nicht nur die allgemeine Absenkung des Grundpreisanteils vorzusehen. In Anlehnung an das belgische Modell sollte geprüft werden, ob es sinnvoll sein kann, die ersten 500 kWh für mögliche Berechtigte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Zudem sollte geprüft werden, ob bei Menschen, die Leistungen gemäß SBG XII und SBG II (in Anwendung der Richtlinie zur Kosten der Unterkunft) erhalten, sich der Sozialtarif nur auf den Teil des Strom- und Gasbezuges beziehen sollte, der nicht zum Heizen verwendet wird.

  1. Die Verwaltung soll darstellen, welche Erfahrungen es bereits jetzt mit bestehenden Stromsozialtarifen(E.ON, Vattenfall) gibt.
  2. Die Verwaltung möge darlegen, ob es bei den Stadtwerken Bochum Überlegungen gibt, einen so genannten progressiven Stromtarif für Privatkund/innen einzuführen und ob dieses Modell sich positiv für Verbraucher/innen mit niedrigen Einkommen auswirken würde.
  3. In Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale und örtlichen Anbietern von Elektogroßgeräten soll geprüft werden, inwieweit eine Subventionierung oder die Gewährung von zinslosen Mikrokrediten (wie in Bonn geplant)  für den Kauf von Herden, Kühlschränken etc., die die günstigste Energieklasse zertifiziert haben, erfolgen kann.
  4. Es soll geprüft werden, ob die Einrichtung eines Geldeinzahlautomaten für säumige Zahler/innen im Foyer der Stadtwerke sinnvoll ist.(Dies wird bei den Stadtwerken Essen praktiziert.)
  5. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, auf Bundesebene, zum Beispiel über den Deutschen Städtetag, aktiv zu werden, um bundesweit einen gesetzlich vorgeschriebenen Sozialtarif zu etablieren, damit kommunale Energieversorger mit Sozialtarif nicht in der Konkurrenz gegenüber anderen Wettbewerbern benachteiligt sind.
  6. Die städtischen VertreterInnen im Aufsichtsrat werden gebeten, im Sinne dieses Antrages aktiv zu werden

 

Begründung:

Die gesellschaftliche Debatte um die Einführung eines Sozialtarifes für den Energiebezug hat an Breite und Dynamik gewonnen. Neben dem DGB-Vorsitzendem fordern mittlerweile auch der Bundesumweltminister und der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Bochumer Rat einen solchen Sozialtarif. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Die Kosten für den Energiebezug sind für VerbraucherInnen mit geringen Einkommen nach Analyse des ?Bund der Energieverbraucher? überproportional gestiegen. So sind im Zeitraum 1998 bis 2006 laut Verbraucherindex die Strompreise um 26,8% angehoben worden. Das Lohnniveau und auch der Regelsatz für HartzIV EmpfängerInnen hat eine solche Steigerung nicht erfahren. Hier besteht aktuell Handlungsbedarf.

Auch die EU- Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt (2003/54/EG) verfügt dazu, dass die Mitgliedesstaaten ?erforderliche Maßnahmen zum Schutz benachteiligter Kunden auf dem Elektrizitätsbinnenmarkt treffen.? Die Einführung eines Sozialtarifes für Menschen mit geringem Einkommen ist notwendig, um deren Abrutschen in die Armut auf Grund der hohen Energiepreise zu verhindern.

Darüber hinaus müssen Überlegungen zu Maßnahmen getroffen werden, die verhindern sollen, dass in diesem Winter Menschen der Strom gesperrt wird und sie in kalten Wohnungen sitzen. Diese Gefahr ist auch in Bochum real gegeben. Nach Auskunft der Stadtwerke ist die Zahl der Stromsperrungen kontinuierlich gestiegen. Im letzten Jahr waren in Bochum über 30.000 Menschen unmittelbar bedroht. Um Wettbewerbsnachteile zu verhindern, wäre darüber hinaus ein bundesweit gesetzlich geregelter Sozialtarif wichtig, damit sich einzelne Energieversorger nicht aus der Verantwortung stehlen können. Durch die Einführung eines Sozialtarifes können die Stadtwerke auch ihr soziales Profil weiter stärken und sich gegenüber den privaten Wettbewerbern behaupten, die wie E.ON strukturell beginnen Sozialtarife für Bedürftige anzubieten.

 

Für die Fraktion

 

 

Uwe Vorberg