Vergabe durch die Stadt Köln nach sozialen und ökologischen Standards
Antrag, Köln
AN/0708/2011
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Rat
Datum der Sitzung 07.04.2011
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Roters,
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates zu nehmen:
Der Rat der Stadt Köln beauftrage am 25.09.2008 die Stadtverwaltung damit, die Vergaberichtlinien der Stadt zu überarbeiten. Es sollten Gesichtspunkte der ,,Fairen Vergabe", wie zum Beispiel der Ausschluss von Kinderarbeit oder die Einhaltung von sozialen Mindeststandards der ILO berücksichtigt werden. Die Verwaltung setzt diesen Auftrag derzeit um.
In der Zwischenzeit aber sind verschiedene rechtliche Regelungen verändert worden, wie zum Beispiel auf Bundesebene das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im April 2009. Auch die Europäische Kommission erarbeitet derzeit neue Regeln für das Vergaberecht, die u.a. soziale und ökologische Belange besser berücksichtigen sollen (Grünbuch der Europäischen Kommission, veröffentlicht am 27.01.2011). Damit öffnen sich neue und weitere Möglichkeiten für die Berücksichtung sozialer und ökologischer Kriterien bei der öffentlichen Vergabe. Diese Spielräume sollten bei der gerade erfolgenden Neuregelung der Kölner Vergabeordnung berücksichtigt werden. Aus diesem Grund möge der Rat der Stadt Köln beschließen:
- Der Rat der Stadt Köln bestärkt die Verwaltung darin, die Vergaberichtlinien unter dem Gesichtspunkt der fairen Vergabe zu aktualisieren. Die Verwaltung wird beauftragt auch weitere soziale Aspekte (z.B. Förderung der Jugendbeschäftigung, Diskriminierungsfreiheit) und ökologische Kriterien bei der Aktualisierung der Vergaberichtlinien zu berücksichtigen. Dabei sollen die Spielräume ausgeschöpft werden, die die Neuregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere §97 GWB bieten.
- Die Verwaltung erstellt einen Leitfaden für die örtliche Vergabe mit Hinweisen auf die Gesetze und Vergabeordnungen mit anschaulichen Beispielen. Mit diesem Leitfaden sollen soziale und ökologische Vergabekriterien der Europäischen Kommission, der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Nordrhein-Westfalen und der ILO bekannt gemacht werden und Bewerbern auf städtische Vergaben verdeutlicht werden.
- Die Stadt Köln strebt an, bei Vergaben solche Betriebe bevorzugt zu berücksichtigen, die ausbilden. Die Verwaltung prüft kurzfristig, ob die Neuregelungen des GWB ein solches Vorgehen zulassen. Falls notwendig, führt die Verwaltung Gespräche mit der Landesregierung, damit diese durch eine Verordnung oder durch ein Landesgesetz eine Bevorzugung von Ausbildungsbetrieben rechtlich absichert.
- Um zu überprüfen, ob die Regelungen der Vergabe durch den Auftragnehmer eingehalten werden, muss die Sanktionsstelle der Stadt angemessen mit Personal ausgestattet werden. Die Verwaltung legt ein Konzept vor, die Personalausstattung der Sanktionsstelle des Vergabeamtes zu steigern. Eine mögliche teilweise oder vollständige Finanzierung von neuen Stellen durch einen Anstieg der Einnahmen aus Sanktionen soll dabei berücksichtigt werden.
Begründung:
Zu Punkt 1: Die sozialen und ökologischen Vergabekriterien sind in der Regel ,,Kann-Bestimmungen". Das heißt, die einen Auftrag vergebende Kommune entscheidet selbst, ob sie diese Kriterien zur Anwendung bringt. Es ist anzustreben, dass die Stadt Köln, die Spielräume, die sich für eine soziale und ökologische Vergabe bieten, möglichst vollständig ausschöpft. Mit seiner regional erheblichen Marktmacht kann die Stadt Köln sich so zum Beispiel für die die wirtschaftliche Teilhabe sozial benachteiligter Gruppen und gegen die Vernichtung natürlicher Ressourcen einsetzen. Im größeren Rahmen ist der Kölner Einfluss geringer, aber auch dort kann Köln gegen Kinderarbeit und für Mindeststandards in Beschäftigungsverhältnissen wirken.
Zu Punkt 2: Es ist wichtig, dass die Stadt Köln gegenüber Bewerbern auf öffentliche Vergaben ihre Grundhaltung in Bezug auf soziale und ökologische Standards verdeutlicht. Mit einem Leitfaden kann für die Bewerber Klarheit erzeugt werden, welche Kriterien bei der Auftragsvergabe und durchführung relevant sind.
Zu Punkt 3: Die Stadt Köln hatte viele Jahre gute Erfahrungen mit Ausschreibungen, bei denen Bieter bevorzugt berücksichtigt wurden, die Ausbildungsbetriebe waren. 2007 hat die Bezirksregierung dieses Verfahren gestoppt. Da im Jahre 2009 der Bundesgesetzgeber das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen hat und auch ,,soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte" bei Vergaben zur Grundlage gemacht hat, wäre zu prüfen, ob ein Ausbildungsbonus wieder eingeführt wird.
Zu Punkt 4: Die Sanktionsstelle des Vergabeamtes hat einen festen und erfolgreichen Mitarbeiter, der in den letzten Jahren zahlreiche Betriebe aufgespürt hat, die Arbeiter mit Dumpinglöhnen auf Baustellen der Stadt Köln beschäftigt hat. Im Jahre 2009 hat die Stadt über 250.000 Euro an Strafgeldern erhalten. Die Stelle des Mitarbeiters hat sich damit voll finanziert. Die Sanktionsstelle sollte ausgebaut werden, um Unternehmen, die auf Baustellen der Stadt Köln soziale und tarifliche Standards unterlaufen, den Kampf anzusagen und auch in der Öffentlichkeit ein Zeichen zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jörg Detjen, Fraktionssprecher
gez. Gisela Stahlhofen, Fraktionssprecherin
