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Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Wesel

Anfrage: Umsetzung der Istanbul-Konvention

Sehr geehrter Herr Landrat Brohl, sehr geehrte Damen und Herren,

mit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention liegt es in der Zuständigkeit der Kommunen je einen Familienplatz in einem Frauenhaus pro 10.000 Einwohnenden zu schaffen. Der Kreis Wesel stellt in der Drucksache (1185/X) fest, dass in der Istanbul-Konvention die Aufnahmekapazität in den Frauenhäusern für eine Familie (Frau mit Kind) je 10.000 Einwohnenden empfohlen wird. Weiter stellt der Kreis fest, dass im Kreis Wesel aktuell je 23.400 Einwohnenden ein Frauenhausplatz (ohne Kinder) und je 12.000 Einwohnenden ein Platz für eine Familie zur Verfügung steht. Am 31.12.2021 lebten 460.433 Menschen im Kreis. Das Frauenhaus in Moers hat eine Aufnahmekapazität für 9 Frauen und 10 Kinder. Das Frauenhaus in Dinslaken hat eine Aufnahmekapazität für 9 Frauen und 9 Kinder. In einer Schutzwohnung des Dinslakener Frauenhauses stehen 2 zusätzliche Plätze zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund bitten wie um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wird die Berechnung von Familienplätzen (2,59 Betten pro Platz) grundsätzlich vom Kreis anerkannt? Wenn ja, warum gibt der Kreis die Kapazitäten mit zwei Kennzahlen (mit und ohne Kinder) aus? Wenn nein, wie werden Familienplätze berechnet?
  2. Hat der Kreis zur Berechnung der in der Konvention geforderten Familienplätze die Gesamtzahl der Kreisbevölkerung (460.433) durch sämtliche Betten in den Frauenhäusern inkl. Schutzwohnung (39) geteilt? Wenn ja, ist das die korrekte Berechnung, um den Stand der Vorgabenerfüllung nach einem Familienplatz (2,59 Betten pro Platz) pro 10.000 Einwohnenden auszuweisen? Wenn ja, ist es im Sinne der Konvention, dass ein Kinderbett allein als ein Familienplatz ausgewiesen wird?

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  1. 29. November 2022 Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kreis

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